Ratgeber Hundehalter-Haftpflicht

Wird auch genannt: Tierhalter-Haftpflicht

Hundehalter-Haftpflicht
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Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung können sich Hundehalter vor Schäden absichern, die ihre Haustiere Dritten zufügen. Die Versicherung kommt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden auf, etwa wenn der Hund einen Passanten beißt oder einen Fahrradfahrer zu Fall bringt und verletzt. Sie zahlt aber nicht für Schäden, die dem Halter selber entstehen. In Berlin und Hamburg ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben. In anderen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nur für Kampfhunde. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, da der Besitzer im Schadensfall nämlich immer haftbar gemacht wird und das solange, bis die Schadenssumme beglichen ist.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme gibt an, welchen Betrag die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Verursacht der Hund beispielsweise Personenschäden, indem er den Briefträger beißt oder einen Verkehrsunfall auslöst, können die Schadensersatzansprüche durchaus in die Millionenhöhe gehen. Deshalb sollten Hundehalter bei Vertragsabschluss auf eine möglichst hohe Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro achten. Viele Versicherer bieten einen Versicherungsschutz von bis zu zehn Millionen Euro an.

Selbstbeteiligung

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Einige Versicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an. Die Versicherten bezahlen somit einen niedrigeren Jahresbeitrag, müssen dafür allerdings kleinere Schäden bis zur vereinbarten Summe selber übernehmen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer sind die zu zahlenden Beiträge. Hundehalter können auch auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Die Beiträge sind dann etwas höher, dafür übernimmt die Versicherung allerdings auch die kleinsten Schäden. Ob sich der Abschluss des Vertrags mit Selbstbeteiligung lohnt, hängt sowohl von der vereinbarten Höhe der Selbstbeteiligung als auch vom angebotenen Rabatt ab.

Rasse

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Manche Versicherungs-Anbieter weigern sich, Kampfhunde zu versichern, da diese als besonders gefährlich eingestuft werden und durch Bisswunden sehr kostspielige Personenschäden verursachen können. Viele Versicherungen schließen von vornherein bestimmte Kampfhundrassen aus, andere entscheiden von Fall zu Fall, ob sie einen Kampfhund versichern. Immer wieder werden auch Dobermänner und Rottweiler aus der Versicherung ausgeschlossen, obwohl sie nicht zu den klassischen Kampfhunden zählen.

Zu den Kampfhunden zählen beispielsweise folgende Hunderassen sowie Mischlinge, die von diesen abstammen: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka, Pitbullterrier, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier und Tosa Inu.

Beiträge

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Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund ist ab etwa 70 Euro pro Jahr erhältlich. Für spezielle Rassen, wie etwa für Kampfhunde, sind die Beiträge grundsätzlich höher als für gewöhnliche Familienhunde, da sie als besonders aggressiv eingestuft werden. Neben der Tierart, der Rasse und der Gefährlichkeit des Tieres, können die Kosten von weiteren Faktoren und Zusatzleistungen abhängen. Eine Rolle spielt beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme, die Vertragslaufzeit und ob eine Selbstbeteiligung gewählt wurde oder nicht. Auch das Alter des Tierhalters kann die Kosten beeinflussen (siehe Produktmerkmal Rabatt).

Mietsachschäden

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Manche Versicherungen kommen auch für Mietsachschäden in Mietwohnungen sowie Hotelzimmern oder Ferienwohnungen auf. Das heißt, die Hundehaftpflicht übernimmt auch die Kosten, wenn der Hund etwa die Holztür anknabbert oder den teuren Fußboden zerkratzt. Ausgeschlossen sind grundsätzlich Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Eine Deckung für Mietsachschäden bis zu 300.000 Euro ist durchaus sinnvoll. Meist wird allerdings auch noch eine Selbstbeteiligung von etwa 20 Prozent verlangt.

Auslandsaufenthalte

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Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch einen Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte an. Das heißt, dass die Versicherung in diesem Fall auch für Schäden bezahlt, die der Vierbeiner auf der Urlaubsreise im Ausland anrichtet. Meistens sind Auslandsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union für mindestens drei Jahre, in anderen Regionen für ein Jahr mitversichert.

Rabatte

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Da manche Versicherungen älteren Menschen mehr Erfahrung und Besonnenheit im Umgang mit Hunden zutrauen, bieten sie Personen über 60 Jahren oft Rabatte an. Vergünstigungen bekommen häufig auch Kunden, die für mehrere Hunde Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Beiträge und Leistungen verschiedener Versicherer miteinander zu vergleichen.

Jungtiere

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Je nach Tarif können  Welpen ab der Geburt bis zu einem Alter von sechs bis zwölf Monaten kostenfrei mitversichert werden. Hundehalter sollten also vor Vertragsabschluss überprüfen, ob eine Versicherung diese Leistungen anbietet, falls sie mit Jungtieren rechnen. Auch sollten Besitzer ihrem Versicherungsanbieter immer mitteilen, wenn sie ein neuen neuen Welpen bekommen.

Halterpflichten

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Einige Versicherungen kommen auch für Schäden auf, wenn der Hundehalter seine Pflichten vernachlässigt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei herumläuft. Für Hundebesitzer kann ein Schutz bei derartigen Pflichtverletzungen sehr sinnvoll sein, zumal die Pflichten für Halter oft nicht klar definiert sind. So ist etwa die Maulkorb- oder Leinenpflicht in unterschiedlichen Regionen anders geregelt. Interessenten, die eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten daher darauf achten, dass der Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten garantiert ist. Bei mutwilligem Handeln, wenn der Besitzer seinen Hund beispielsweise bewusst für den Angriff auf Leute abrichtet, zahlt jedoch grundsätzlich keine Versicherung.

Hundeschlittenrennen

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Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein können Schäden infolge der Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie dem Training dafür. Sind Hundehalter an diesen Zusatzleistungen interessiert, sollten sie sich vorher informieren, ob die Versicherung diese Zusatzleistungen auch abdeckt.

Deckschäden

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Auch Deckschäden sind in manchen Hundehalter-Haftpflichtversicherungen versicherbar. So kann es für den Hundebesitzer beispielsweise richtig teuer werden, wenn der eigene Rüde eine Rassehündin schwängert. Der Besitzer müsste mit hohen Schadensersatzforderungen wegen Zuchtausfalls oder den Kosten für eine Abtreibung oder das Aufziehen der Welpen rechnen. Sind Hundehalter jedoch gegen solche Schäden mitversichert, kommt die Versicherung für die entstandenen Folgekosten auf.

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Hundehalter-Haftpflich auch bei friedfertigem Hund?

schrieb ein Gast am 02.03.2010 um 08.45 Uhr
1 Antwort, die letzte am 03.03.2010 um 08.51 Uhr

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