Ratgeber Tierhalter-Haftpflicht

Wird auch genannt: Hundehalter-Haftpflicht, Pferdehalter-Haftpflicht

Mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung können sich Tierhalter vor Schäden absichern, die ihre Haustiere Dritten zufügen. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden auf, etwa wenn ein Tier einen Verkehrsunfall verursacht. Die Versicherung zahlt aber nicht für Schäden, die dem Halter selber entstehen. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigen nur Halter von Hunden, Pferden und anderen Nutz- und Zugtieren. Für Schäden, die zahme Kleintiere wie Hamster, Vögel oder Katzen verursachen, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung auf. In Berlin und Hamburg ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben, in anderen Bundesländern nur für Kampfhunde. Für Pferde ist sie grundsätzlich freiwillig.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme gibt an, welchen Betrag die Versicherung im Schadensfall maximal auszahlt. Verursacht das Tier beispielsweise Personenschäden, können die Schadensersatzansprüche durchaus in die Millionenhöhe gehen. Deshalb sollten Tierhalter bei Vertragsabschluss auf eine möglichst hohe Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro achten. Viele Versicherer bieten einen Versicherungsschutz von bis zu zehn Millionen Euro an.

Selbstbeteiligung

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Einige Versicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an. Die Versicherten bezahlen somit einen niedrigeren Jahresbeitrag, müssen dafür allerdings kleinere Schäden bis zur vereinbarten Summe selber übernehmen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer sind die zu zahlenden Beiträge. Tierhalter können auch auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Die Beiträge sind dann etwas höher, dafür übernimmt die Versicherung allerdings auch die kleinsten Schäden. Ob sich der Abschluss des Vertrags mit Selbstbeteiligung lohnt, hängt sowohl von der vereinbarten Höhe der Selbstbeteiligung als auch vom angebotenen Rabatt ab.

Rabatte

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Da manche Versicherungen älteren Menschen mehr Erfahrung und Besonnenheit zutrauen, bieten sie Personen über 60 Jahren oft Rabatte an. Vergünstigungen bekommen häufig auch Kunden, die für mehrere Tiere Verträge bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Auch Pferdehalter, die Mitglied in einem Verein sind, können bei manchen Versicherern von Gruppenrabatten profitieren. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Beiträge und Leistungen verschiedener Versicherer miteinander zu vergleichen.

Jungtiere

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Der Umfang der Versicherung hängt immer vom Anbieter und den Beiträgen ab. Je nach Tarif können beispielsweise Welpen oder Fohlen ab der Geburt bis zu einem Alter von sechs bis zwölf Monaten kostenfrei mitversichert werden. Tierhalter sollten also vor Vertragsabschluss überprüfen, ob eine Versicherung diese Leistungen anbietet.

Beiträge

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Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund ist ab etwa 70 Euro pro Jahr erhältlich. Der Versicherungsschutz für Pferde kostet mindestens 100 Euro jährlich. Für spezielle Rassen, wie etwa für Kampfhunde, sind die Beiträge grundsätzlich höher als für gewöhnliche Familienhunde. Manche Anbieter weigern sich sogar, diese zu versichern. Sie stufen beispielsweise einen Pittbull gefährlicher als einen Dackel ein, da diese Rasse durch Bisswunden sehr kostspielige Personenschäden verursachen kann.

Neben der Tierart, der Rasse und der Gefährlichkeit des Tieres, können die Kosten von weiteren Faktoren und Zusatzleistungen abhängen. Eine Rolle spielt beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme, die Vertragslaufzeit und ob eine Selbstbeteiligung gewählt wurde oder nicht. Auch das Alter des Tierhalters kann die Kosten beeinflussen (siehe Produktmerkmal Rabatt).

Halterpflichten

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Einige Versicherungen kommen auch für Schäden auf,  wenn der Tierhalter seine Pflichten vernachlässigt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Hund trotz Leinenzwang frei herumläuft oder das Pferd aus der Koppel ausbricht, weil der Halter versäumt hat, den Zaun zu reparieren. Für Tierbesitzer kann ein Schutz bei derartigen Pflichtverletzungen sehr sinnvoll sein, zumal die Pflichten für Halter oft nicht klar definiert sind. So ist beispielsweise die Maulkorb- oder Leinenpflicht in unterschiedlichen Regionen anders geregelt. Interessenten, die eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten daher darauf achten, dass der Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten garantiert ist. Es empfiehlt sich, genau auf die Versicherungsbedingungen zu achten. Bei mutwilligem Handeln, wenn das Tier beispielsweise bewusst für den Angriff auf Leute abgerichtet wird, zahlt jedoch grundsätzlich keine Versicherung.

Deckschäden

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Auch Deckschäden sind in manchen Tierhalter-Haftpflichtversicherungen versicherbar. So kann es für den Pferdebesitzer nämlich beispielsweise richtig teuer werden, wenn eine seiner wertvollen Stuten von irgendeinem Hengst gedeckt wird. Dem Halter können dadurch hohe Schäden durch den Zuchtausfall sowie Kosten für eine Abtreibung oder das Aufziehen der Fohlen entstehen. Sind Tierhalter jedoch gegen solche Schäden mitversichert, kommt die Versicherung für die entstandenen Folgekosten auf. Gleiches gilt bei Hunden und anderen Nutz- und Zugtieren, wenn sie dementsprechend abgesichert sind.

Auslandsaufenthalte

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Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch einen Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte an. Das heißt, dass die Versicherung in diesem Fall auch für Schäden bezahlt, die der Vierbeiner auf der Urlaubsreise im Ausland anrichtet. Meistens sind Auslandsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union für mindestens drei Jahre, in anderen Regionen für ein Jahr mitversichert.

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Deckschaden Beim Nachbarhund

schrieb ein Gast am 08.08.2010 um 18.35 Uhr
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