uglySpacer

Ratgeber Elementarschadenversicherung

Wird auch genannt: Elementarversicherung

Elementarschadenversicherungen zahlen dann, wenn am Gebäude oder optional auch am Hausrat sogenannte Elementarschäden entstehen. Bei den meisten Versicherungen gibt sie als Ergänzung zu Wohngebäudeversicherungen. Während diese nur Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden absichern, zahlen Elementarversicherungen auch bei Beschädigungen durch andere Wettereinflüsse oder Naturkatastrophen, etwa durch starke Niederschlage sowie Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsche, Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen. Gerade mit Blick auf den Klimawandel und das dadurch ansteigende Risiko von extremen Wetterereignissen wird die Elementarschadenversicherung immer wichtiger.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Schutz

positive votenegative vote
+ 4
Eine Elementarschadenversicherung zahlt in der Regel für folgende Schäden:
  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Lawinen
  • Vulkanausbrüche
  • Erdrutsche
Wichtig ist bei Elementarschadenversicherungen vor allem der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen und Rückstau. Diese können nämlich auch dann auftreten, wenn es zu sehr starken Regenfällen kommt und etwa die Kanalisation überläuft und Keller überflutet werden. Verbraucher sollten darauf achten, dass solche Schäden inbegriffen sind.

In der Regel von einer Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt sind Gebäudeschäden durch Erhöhung des Grundwasserspiegels, wie sie etwa in Braunkohlegebieten häufig vorkommen, sowie Sturmflutschäden an Nord- und Ostseeküste.

Aufräumkosten

positive votenegative vote
+ 2
Durch Elementarschäden kann ein Haus teilweise oder komplett zerstört werden. Dann fallen neben den Kosten für die Reparatur oft auch Ausgaben für die Aufräumarbeiten an. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Versicherung zum Beispiel auch für die Schuttentsorgung zahlt.

ZÜRS-Klasse

positive votenegative vote
+ 1
Die Kosten für eine Elementarversicherung hängen in der Regel vom Wert des Hauses sowie von der Lage ab. Günstigenfalls gibt es Versicherungsschutz für 40 Euro im Jahr. Die Kosten können aber auf über das Zehnfache steigen, wenn das Gebäude in einem Risikogebiet steht. Wer etwa direkt am Ufer von Flüssen wie dem Rhein oder der Elbe wohnt, wo es häufig zu Hochwassern kommt, kann in der Regel überhaupt keine Versicherung abschließen.

Die Versicherungsgesellschaften berechnen den Beitrag von vier Risikoklassen namens ZÜRS. Diese richten sich nach dem Risiko in einem Gebiet für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Gebiet werden anhand folgender Kriterien einer ZÜRS-Klasse zugeteilt:
  • ZÜRS-Klasse 1: Überschemmungen kommen seltener als ein mal in 200 Jahren vor.
  • ZÜRS-Klasse 2: Überschwemmungen gibt es seltener als einmal in 50 Jahren, nächstes Gewässer nicht im Umkreis von einem Kilometer
  • ZÜRS-Klasse 3: Überschwemmung häufiger als einmal in 50, aber seltener als einmal in zehn Jahren; das nächste Gewässer liegt im Umkreis von einem Kilometer, wobei das Haus aber von einem Deich geschützt ist.
  • ZÜRS-Klasse 4: Überschwemmungen häufiger als einmal in zehn Jahren. Besitzer solcher Häuser haben es in der Regel schwer, eine Versicherung zu finden.
Nur etwa drei Prozent der Gebäude stehen in Gebieten mit der ZÜRS-Klassen 3 und 4. Die Besitzer dieser Häuser werden Probleme zu haben, eine Versicherung zu finden. Während für Häuser in Gebieten der ZÜRS-Klasse 3 Versicherungsschutz gegen Elementarschäden gegen einen hohen Aufpreis noch möglich ist, müssen Hausbesitzer in ZÜRS-4-Gebieten auf Versicherungsschutz verzichten.

Hausratschutz

positive votenegative vote
+ 1
Wer nicht nur sein Wohnhaus, sondern auch seinen Hausrat gegen Elementarschäden versichern will, muss darauf achten, dass die Elementarschadenversicherung auch Hausratschutz umfasst.

Laufzeit und Kündigungsfrist

positive votenegative vote
-2
Wohngebäudeversicherungen und die dazugehörigen Elementarschadenversicherungen bieten die Anbieter in der Regel mit einjähriger oder fünfjähriger Mindestlaufzeit an. Bei längerer Laufzeit sind die Beiträge in der Regel niedriger. Nach dem dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können die Verträge in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Versicherte in folgenden Fällen:
  • Wird ein Haus verkauft, geht die Versicherung auf den neuen Besitzer über. Dieser hat einen Monat Zeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung oder zumindest zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
  • Auch wenn ein Haus vererbt wird, gibt es in der Regel ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Das gilt allerdings nicht für alle Versicherungen.
  • Im Schadensfall haben sowohl die Versicherung als auch der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die einmonatige Frist läuft ab dann, wenn die Versicherung zahlt oder die Zahlung verweigert.

Noch Fragen? konsumo-Experten helfen im Forum!

Geben Sie hier Ihre Frage ein:
Anzeigen

Letzte Änderungen im Ratgeber

  • Version 4 - 24.09.2008 00:09 Uhr, array Neuling
  • Ratgebermerkmal "Laufzeit und Kündigungsfrist" bearbeitet
  • Alternativer Titel "Elementarversicherung" hinzugefügt
uglySpacer

Creative Commons License
Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung.

Die Verwendung des Textes ist bei Nennung von konsumo.de als Quelle und unter Beachtung der sich aus den
Lizenzbedingungen ergebenden Einschränkungen gestattet.
Online-Medien müssen die Quellenangabe mit einem Hyperlink auf die oben genannte Quelle versehen.