Ratgeber Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung
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Eine Pflegezusatzversicherung übernimmt Pflegekosten des Versicherten im Alter. Sie dient dabei als Ergänzung zu der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung, die in der Regel nur einen Teil der Kosten für eine Unterbringung in einem Heim oder die ambulante Pflege bezahlen. Durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung lässt sich vermeiden, dass etwa die Kinder die restlichen Kosten für die Pflege ihrer Eltern bezahlen müssen.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Dynamik

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Ziel einer Pflegezusatzversicherung sollte sein, dass sie im Pflegefall die offenen Kosten deckt. Allerdings ist es schwierig heute schon einzuschätzen, wie groß die Lücke in einigen Jahrzehnten sein wird. Deshalb ist es sinnvoll, dass die vereinbarten Versicherungsleistungen im Nachhinein angepasst werden können, um zum Beispiel die Steigerung der Pflegekosten zu kompensieren.

Viele Versicherungen ermöglichen diese so genannte Dynamik. Allerdings machen die Anbieter in der Regel Einschränkungen: Zum Beispiel können die Leistungen bei vielen Versicherungen nicht mehr angepasst werden, wenn der Kunde schon pflegebedürftig ist oder wenn er ein bestimmtes Höchsteintrittsalter erreicht hat.

Karenzzeit

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Einige Versicherungen zahlen erst für die Pflege nach einer Karenzzeit von bis zu drei Monaten, nachdem festgestellt worden ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Beitragshöhe

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Die Höhe der monatlichen Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
  • Höhe der gewünschten Leistungen: Je mehr Geld der Kunde später von der Versicherung für die Pflege bekommen möchte, umso mehr muss er zahlen.
  • Eintrittsalter: Je früher man die Pflegezusatzversicherung abschließt, desto niedriger fallen die Beiträge aus.
  • Geschlecht: Frauen zahlen grundsätzlich deutlich höhere Beiträge als Männer, weil sie älter werden.
  • Gesundheitszustand: Bei Gesundheitsrisiken wie etwa chronischen Krankheiten müssen Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag bezahlen (siehe Produktmerkmal Gesundheitstest).

Tagegeld- / Pflegekostentarif

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Bei Pflegezusatzversicherungen werden Pflegetagegeldtarife und Pflegekostentarife unterschieden:

Pflegetagegeldtarif

Bei einem Pflegetagegeldtarif zahlt die Versicherung, wenn ein Pflegefall eintritt einen bestimmten Tagessatz, der als Gesamtsumme monatlich ausgezahlt wird. Der Versicherte und seine Familie können im Prinzip frei entscheiden, wie das Geld verwendet wird: Egal ob der Versicherte im Heim, ambulant oder von den Verwandten gepflegt wird: Die Versicherung zahlt. Wie viel das Unternehmen überweist, wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Je höher der Tagessatz ist, desto höher sind natürlich auch die monatlichen Versicherungsbeiträge.

Die Höhe des ausgezahlten Tagessatzes hängt allerdings in der der Regel von der Pflegestufe ab, also davon, wie pflegebedürftig der Versicherte ist. Die Pflegestufe wird von einem Gutachter im Auftrag der Pflegekasse festgelegt (siehe Produktmerkmal Pflegestufe). Je nach Pflegebedürftigkeit bekommen die Versicherten mehr oder weniger Geld. Den vollen Satz zahlt die Versicherung erst bei Pflegestufe III. Achtung: Viele Versicherungen begrenzen den maximalen Tagessatz - wer größere Kosten absichern will, sollte daher einen Pflegekostentarif wählen.

Pflegekostentarif

Bei einem Pflegekostentarif zahlen die Versicherungen ihren Kunden nicht bestimmte Tagessätze aus, sondern Pflegekosten, die die Versicherten aber nachweisen müssen. Wer zu Hause privat gepflegt wird, bekommt daher in der Regel kein Geld. Diese Tarif-Variante bedeutet für die Versicherten somit weniger Wahlfreiheit. Gleichzeitig zahlen die Versicherungen gerade Kunden mit Pflegekostentarif für die teure Heimpflege mehr Geld als bei Tagesgeldtarifen.

Pflegekostentarife stocken in der Regel die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen auf. Dabei gibt es zwei gängige Varianten:
  1. Die Pflegezusatzversicherung stockt die Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der im Vertrag festgelegt ist. Steigen die Pflegekosten, die Leistungen der Pflegeversicherung aber nicht, kann so eine Deckungslücke entstehen.
  2. Die Pflegeversicherung schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Pflegekosten. Dabei gilt aber in der Regel eine Obergrenze für den Betrag, den die Versicherung pro Monat oder auf das ganze Jahr verteilt bezahlt. Auch hier gilt: Es kann zu einer Deckungslücke kommen, wenn die Ausgaben wegen steigender Pflegekosten die Obergrenzen übersteigen.

Pflegestufe

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Der Gutachter der Pflegekasse teilt pflegebedürftige Menschen bei der Untersuchung in eine von drei Pflegstufen ein.Unterschieden werden folgende Pflegestufen:
  • Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II: schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III: schwerste Pflegebedürftigkeit
Verbraucher sollten beim Abschluss der Versicherung beachten, dass die Versicherung auch zahlt, wenn der Versicherungsnehmer nur der Pflegestufe I oder II zugeordnet wurde. Denn selbst wenn nur "erhebliche" oder "schwere" Pflegebedürftigkeit vorliegt, können schon erhebliche Kosten entstehen.

Beitragsbefreiuung

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Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, müssen die Kunden bei vielen Versicherungen weiterhin Beiträge bezahlen. Einige Anbieter befreien ihre Kunden von den Beiträgen, sobald sie Pflege benötigen. Dabei kann sich unterscheiden, ab welcher Pflegestufe die Beitragsbefreiung gilt: Einige Versicherungen erlassen zum Beispiel erst die Beiträge, wenn der Versicherungsnehmer der Pflegestufe III zugeordnet wurde (schwerste Pflegebedürftigkeit).

Höchsteintrittsalter

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Bei den meisten Pflegezusatzversicherungen gilt ein Höchsteintrittsalter, das in der Regel zwischen 60 und 70 Jahren liegt. Wer älter ist, kann in der Regel keine Pflegezusatzversicherung abschließen. Achtung: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto teurer wird die Versicherung.

Gesundheitstest

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Wie bei einer Privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch müssen Kunden beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Den Versicherungen steht es frei, einen Kunden wegen zu hohen Risiken abzuweisen.

Bestehen Gesundheitsrisiken die künftig zu höheren Pflegekosten führen könnten, erhöhen die Versicherungen die Beiträge. Weil die Versicherungen die Risiken bestimmter Krankheiten unterschiedlich einschätzen, sollten sich Betroffene Angebote bei verschiedenen Anbietern einholen - so lässt sich möglicherweise Geld sparen.

Achtung: In keinem Fall sollten Verbraucher falsche Angaben machen. Die Versicherungen haben dann das Recht, die Versicherung jederzeit aufzulösen.

Pflegebedürftigkeits-Nachweis

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Die privaten Pflegezusatzversicherungen zahlen, wenn die eigentliche gesetzliche oder private Pflegeversicherung zahlt. Die Pflegebedürftigkeit muss also nicht gesondert nachgewiesen werden - sie wird im Auftrag der Pflegekasse von einem Gutachter überprüft.

Um sicherzugehen, dass eine einmal festgestellte Pflegebedürftigkeit weiter besteht, verlassen sich allerdings nicht alle Versicherungen auf die Unterlagen der Pflegeversicherung. Einige Anbieter von Pflegezusatzversicherungen verlangen regelmäßige Bescheinigungen vom behandelnden Arzt. Das ist natürlich mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden.

Laufzeit / Kündigung

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Bei Vertragsabschluss läuft eine Pflegezusatzversicherung in der Regel ein bis drei Jahre. Die Versicherungen haben nach Ablauf dieser Frist kein ordentliches Kündigungsrecht mehr. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um jeweils ein Jahr. Kunden können eine Pflegezusatzversicherung jederzeit jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

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Zuschuss für Essen auf Räder ?

schrieb ein Gast am 19.01.2010 um 15.48 Uhr
2 Antworten, die letzte am 21.01.2010 um 17.19 Uhr
uglySpacer

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