Ratgeber Kapitallebensversicherung

Wird auch genannt: Gemischte Lebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist in aller Regel eine gemischte Lebensversicherung, die den Todes- und den Erlebensfall finanziell absichert. Stirbt der Versicherte vor dem festgelegten Alter der Auszahlung, erhalten der oder die Begünstigten eine festgelegte Versicherungssumme. In der Regel tritt der Erlebensfall ein, so dass die für den Erlebensfall festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt wird. (Die Kapitallebensversicherung ist in aller Regel eine Kombination aus Risiko- und Kapital bildender Lebensversicherung. Für Details zum Thema Risikolebensversicherung, siehe entsprechender Artikel.)

Darauf sollten Verbraucher achten:

Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme bezeichnet die Summe, die am Ende der Laufzeit (beim Erreichen des vorher festgelegten Alters des Versicherten) ausgezahlt wird.

Die Versicherungssumme setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, beziehungsweise hängt von verschiedenen Kriterien ab, die sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Es gilt jedoch: Je höher die Beiträge, die eingezahlt werden, und je länger die Laufzeit der Versicherung, desto höher wird die Versicherungssumme.

Aus der Summe der Beiträge und den darauf angesetzten Zinsen ergibt sich nach der Laufzeit die Mindestversicherungssumme. Die faktisch ausgezahlte Versicherungssumme ist in aller Regel jedoch höher als die Mindestversicherungssumme, da der Versicherte am Gewinn der Versicherung beteiligt wird (Überschussbeteiligung bzw. Schlussgewinnbeteiligung).

Die ausgezahlte Versicherungssumme kann von Versicherung zu Versicherung durchaus stark variieren. Vor dem Abschließen einer Kapitallebensversicherung sollte sich der Verbraucher zum Beispiel in Finanztests über verschiedene Versicherungen informieren und unbedingt Versicherungen untereinander vergleichen.

Laufzeit

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In der Regel gilt: Je länger die Laufzeit der Kapitallebensversicherung, desto besser. Das gilt besonders für Kapitallebensversicherungen, denn: Der Versicherer bietet bei langen Laufzeiten bessere Konditionen als für kurze, so dass mit vergleichsweise geringeren Beiträgen eine höhere Versicherungssumme erreicht werden kann. Außerdem wirkt sich eine Verzinsung auf Beiträge über eine lange Laufzeit besser aus als auf jene über eine kurze Laufzeit.

Laufzeiten für die Todesfallabsicherung sind von den Lebensversicherern begrenzt und nicht völlig frei wählbar. Das steht im Gegensatz zu der Laufzeit, die für den Kapital bildenden Teil der Lebensversicherung gilt. Die ist frei wählbar - man könnte theoretisch auch festlegen, dass die Lebensversicherung erst im Alter von 100 Jahren ausgezahlt werden soll.

Überschussbeteiligung

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Hat der Versicherer effizient gearbeitet und höhere Zinsen als vor dem Abschluss der Kapitallebensversicherung kalkuliert auf die Kapitalanlage erzielen können, muss der Versicherer daran beteiligt werden. Das wird Überschussbeteiligung genannt. Die Überschussbeteiligung ist keine Garantiezahlung, sondern tritt nur bei Überschüssen des Versicherers auf.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Versicherte angemessen an den Überschüssen beteiligt wird. Das Wort "angemessen" ist unbestimmt. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe sorgt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Garantieverzinsung

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Lebensversicherer müssen eine gewisse Verzinsung der Beiträge garantieren. Schließt im Jahr 2007 jemand eine Versicherung ab, wird ihm für die komplette Versicherungslaufzeit eine Verzinsung von mindestens 2,25 Prozent garantiert (der Garantiezinssatz variiert von Jahr zu Jahr). Viele Versicherungen bieten einen höheren Zinssatz, den sie für einen gewissen (oder für den kompletten) Versicherungszeitraum garantieren.

Höhe der Beiträge

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In der Regel gilt: Je höher die Beiträge, die regelmäßig eingezahlt werden sind, desto besser. Die Versicherung bietet für höhere Beiträge nämlich meist bessere Konditionen (höhere Verzinsung) als für geringe Beiträge. Aber auch schon kleine Beiträge können nach einer langen Laufzeit (von vielleicht 20 oder 30 Jahren) eine beachtliche Summe ergeben.

Rückkaufwert

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Kündigt man eine Kapitallebensversicherung vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit, erhält man nicht alle bisher eingezahlten Beträge, sondern nur einen Teil. Wie hoch dieser Teil ist, wird über den so genannten Rückkaufwert berechnet, der von Versicherung zu Versicherung variiert. Oft wird der Rückkaufwert für jedes verstrichene Jahr der Laufzeit individuell festgelegt. Beim Vergleich mehrerer Versicherer sollte man auch den Rückkaufwert erfragen.

Bei allen Versicherungen ist gleich: Kündigt man seine Kapitallebensversicherung vor dem eigentlichen Laufzeitende, macht man Verluste - daher ist von einer Kündigung, wenn möglich, immer abzuraten. Muss die Kapitallebensversicherung, zum Beispiel wegen finanzieller Engpässe, gekündigt werden, ist es ratsam sie nach möglichst langer Laufzeit zu kündigen, weil dadurch die Verluste minimiert werden.

Verbundene Leben

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Die Kapitallebensversicherung kann auch als Versicherung auf verbundene Leben abgeschlossen werden. Der Teil der Versicherung, der den Todesfall absichert, versichert dann zwei oder mehr Menschen. Sie tritt dann in Kraft, wenn einer dieser Versicherten stirbt. Sind also zum Beispiel Ehefrau und -mann versichert, wird die Todesfallsumme dann ausgezahlt, wenn einer von beiden stirbt. Die Todesfallsumme wird nur einmalig ausgezahlt.

Direktversicherungen

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Neben den herkömmlichen, großen Versicherungsgesellschaften haben sich in den vergangenen Jahren so genannte Direktversicherer etabliert. Direktversicherer unterscheiden sich von konventionellen Versicherungen in der Regel dadurch, dass sie über keine lokalen Versicherungsvertretungen verfügen, sondern alle Geschäfte zentral per Post, Telefon und Internet erledigen. Dadurch können Direktversicherer oft bessere Konditionen bieten als herkömmliche Versicherungen. Auf persönliche Beratung müssen Verbraucher aber verzichten. Welche Versicherung welchen Service und welche Konditionen bietet, ist zum Beispiel in Finanztests nachzulesen.

Auszahlung als Rente

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Bei einigen Versicherungen haben die Kunden am Ende der Laufzeit die Wahl: Entweder sie lassen sich ihr Geld komplett auszahlen. Oder sie entscheiden sich für eine Auszahlung in monatlichen Raten bis zu ihrem Lebensende. Die Höhe der Raten richtet sich dann natürlich nach der Höhe der Versicherungssumme.

Wichtig: Wer sich sein Geld gerne als Rente auszahlen lassen möchte, muss nicht unbedingt eine entsprechende Kapitallebensversicherung abschließen. Es ist auch möglich, mit der komplett ausgezahlten Summe eine Private Rentenversicherung abzuschließen.

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Letzte Änderungen im Ratgeber

  • Version 7 - 04.12.2008 00:12 Uhr, Norbert Erfahrener Nutzer
  • Ratgebermerkmal "Versicherungssumme" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Laufzeit" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Überschussbeteiligung" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Rückkaufwert" bearbeitet
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