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Ratgeber Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung
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Mit einer Sterbegeldversicherung versichert eine Person die Hinterbliebenen gegen die Kosten der Bestattung. Eine Sterbegeldversicherung wird also von dieser Person zu Lebzeiten abgeschlossen und nach deren Tod ausbezahlt. Oft lohnt der Abschluss einer solchen Versicherung unter anderem aufgrund der schlechten Verzinsung nicht.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Laufzeit

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Die Laufzeit einer Sterbegeldversicherung beträgt meist maximal 25 Jahre. Bei einigen Sterbegeldversicherungen endet die Laufzeit mit dem Erreichen eines bestimmten Alters - zum Beispiel mit der Vollendung des 85. Lebensjahres.

Das Ende der Laufzeit betrifft aber nur die Beitragszahlung, der Versicherungsschutz bleibt auch nach Ablauf dieser Zeit bestehen.

Beiträge

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Beiträge für die Sterbegeldversicherung werden meist monatlich bezahlt. Die Höhe der Beiträge ist von der vereinbarten Versicherungssumme, dem Eintrittsalter bzw. dem vereinbarten Ende der Beitragszahlung abhängig. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, desto geringer sind die Beiträge, desto länger jedoch die Laufzeit. Die meisten Beitragszahlungen enden mit dem 85. Lebensjahr, der Vertrag läuft dann ohne Beitragszahlungen weiter.

Ein Rechenbeispiel: Ein 65-jähriger Mann schließt eine Sterbegeldversicherung über eine Versicherungssumme 5.000 Euro ab. Die Beitragshöhe beträgt dann je nach Versicherer zwischen 30 und 35 Euro im Monat. Werden die Beiträge über die gesamte Laufzeit gezahlt sind dies im Minimum 7.200 Euro. Hat der Versicherungsnehmer also das "Pech" lange zu leben und 20 Jahre lang einzuzahlen, nutzt ihm die Versicherung nichts, weil er 2.200 Euro mehr eingezahlt hat, als an Versicherungssumme vereinbart war.

Es gibt jedoch auch Sterbeversicherungen, die je nach Dauer der Beitragszahlungen die Gewinnzuschläge (de facto also die Sterbegeldsumme) erhöhen, was auch davon abhängt, wie wirtschaftlich eine Sterbegeldversicherung arbeitet.

Fazit: Es ist in jedem Fall ratsam das Kleingedruckte der Verträge genau zu studieren. Und es gilt zu prüfen, ob sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung überhaupt finanziell lohnt. Falls möglich sollte auch geprüft werden, wie wirtschaftlich eine Sterbegeldversicherung bisher gearbeitet hat.

Garantiesumme

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Je nach Beitragshöhe garantieren die Versicherer Auszahlungen zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Eine Erdbestattung mit Sarg in einem Reihengrab schlägt in Deutschland durchschnittlich mit rund 5.000 Euro zu Buche. Es reicht also in der Regel aus, eine Versicherungssumme in dieser Höhe zu vereinbaren, um alle bei einem Begräbnis anfallenden Kosten zu decken.

Achtung: Bei langen Laufzeiten kann die Höhe der gezahlten Beiträge die Versicherungssumme übersteigen (siehe Produktmerkmale Laufzeit und Beiträge). Daher sollten Verbraucher überlegen, ob das Geld auf einem Sparkonto nicht besser angelegt ist.

Sperrfrist/Wartezeit

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Die meisten Versicherer verzichten heute auf eine Gesundheitsprüfung des Antragstellers. Dafür verinbaren sie so genannte Wartezeiten. Diese Wartezeitliegt je nach Anbieter zwischen einem Jahr und 36 Monaten. Abhängig vom Eintrittsalter wird die Höhe der Auszahlung meist zeitlich gestaffelt.

Ein Beispiel für eine Versicherung mit 36 Monaten Wartezeit: Stirbt der Versicherungsnehmer im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn zahlen manche Versicherer nur die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück. Oft wird sogar noch weniger ausgezahlt: Die Versicherer ziehen Geld für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Deckung vorzeitiger Versicherungsfälle ab. Im zweiten Jahr wird dann ein Drittel der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt, im dritten Jahr  zwei Drittel. Erst ab dem vierten Beitragsjahr erfolgt die volle Versicherungsleistung.

In vielen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung deshalb nicht. Allerdings wird bei Tod durch Unfall innerhalb der Wartezeiten in aller Regel die volle Versicherungssumme ausbezahlt.

Verzinsung

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Gesetzlich verpflichtet sind die Versicherunsunternehmen zu einer Verzinsung von 2,25 Prozent. In der Regel gibt es die Zinsen aber nicht auf den vollen Beitrag. Die Versicherer ziehen vorher die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Deckungskosten für vorzeitig eingetretene Versicherungsfälle ab. Erst dieser Rest wird dann verzinst.

Rechnerisch lohnt sich eine Sterbegeldversicherung nur, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf der Wartezeit verstirbt und noch nicht allzu viel einbezahlt hat (siehe Produktmerkmal Wartezeit).
Zum Vergleich: Bei den meisten Banken erhält man schon für eine Einlage auf einem einfachem Sparbuch drei Prozent Zinsen.

Eintrittsalter

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Die Sterbegeldversicherung wird meist ab einem Eintrittsalter von 40 oder auch erst 50 Jahren angeboten - aber auch ein früherer Eintritt ist teilweise möglich. Je früher man eine Sterbegeldversicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Umso wichtiger ist es dann, auf die Beitragszahlungsdauer zu achten, die teilweise erst mit dem 85. Lebensjahr endet. Das Höchsteintrittsalter für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung liegt je nach Anbieter meist zwischen 70 und 85 Jahren - mit entsprechend hohen Beiträgen.

Unfall-Todesschutz

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Tritt der Tod durch einen Unfall ein, bieten manche Versicherer neben der eigentliche Versicherungssumme noch eine zusätzliche Zahlung. Diese kann die Hälfte aber auch das doppelte der Versicherungssumme sein. Allerdings ist zu prüfen, ob diese zusätzliche Zahlung mit höheren Beiträgen oder einer längeren Wartezeit verbunden ist.

Gesundheitsprüfung

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Eine Gesundheitsprüfung des Antragstellers dient der Absicherung des Versicherungsunternehmens. Hat der Versicherungsnehmer schwere oder chronische Krankheiten, steigt das Risiko für die Versicherung, die vereinbarte Summe frühzeitig, also schon nach wenigen Beitragsjahren auszahlen zu müssen.
Heute verzichten viele Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung oder ein Gesundheitsszeugnis zu Gunsten einer Sperrfrist (siehe hierzu Produktmerkmal Sperrfrist).

Einmalanlage

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Manche Versicherer bieten ihren Kunden an, einen Teil der Beiträge auf einen Schlag zu leisten, beispielsweise 3.000 Euro für eine Versicherungssumme von 5.000 Euro. Dies macht aus Sicht des Versicherungsnehmers wenig Sinn, kann er doch bei anderen Anlageformen eine höherer Verzinsung erreichen.

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Letzte Änderungen im Ratgeber

  • Version 12 - 22.10.2009 10:10 Uhr, Dirk Neuling
  • Ratgebermerkmal "Unfall-Todesschutz" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Eintrittsalter" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Sperrfrist/Wartezeit" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Verzinsung" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Gesundheitsprüfung" bearbeitet
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