Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung
sxc.hu
Darauf sollten Verbraucher achten:
Laufzeit
Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung legt fest, bis zu welchem Alter die Versicherung an den Kunden zahlt. Die Beitragshöhe ist dabei maßgeblich von der Laufzeit abhängig. Für einige Berufe wird nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu einem bestimmten Alter angeboten. Lehrern bieten die Versicherungen beispielsweise oft nur Policen mit einer Laufzeit bis zum 55. oder 60. Lebensjahr an, weil bei dieser Berufsgruppe ab diesen Altersstufen besonders häufig eine Berufsunfähigkeit eintritt.
Verbraucher sollten bei der Festlegung der Laufzeit bedenken, dass die Zeit zwischen Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung und Eintritt in die Rente überbrückt werden muss. Das sind bei einer Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr zwölf Jahre. Diese Zeit muss auch überbrückt werden, wenn die Berufsunfähigkeit früh eintritt. In diesem Fall bleibt keine Zeit um Vermögen an zu sparen.
Berufsgruppen
Die Versicherung unterscheiden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung meist vier Berufsgruppen. Dabei gilt, dass Gruppe 1 bessere Konditionen als Gruppe 4 bekommt.
- Gruppe 1: meist Akademiker mit geringer körperlicher Belastung (Anwälte, Steuerberater, Ärzte)
- Gruppe 2: Büroangestellte
- Gruppe 3: Berufe wie Krankenpfleger, KFZ-Mechaniker und Gastwirte
- Gruppe 4: In dieser Gruppe wird es schwierig eine gute und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Betonbauer, Künstler und Krankengymnasten.
Oft nicht einmal in einer der Gruppen aufgeführt werden Lehrer und Musiker. Besonders Lehrer werden häufig berufsunfähig, weshalb es für sie schwer ist, eine entsprechende Versicherung zu finden. Da Musiker sehr stark auf ihr Gehör angewiesen sind, scheuen sich auch bei ihnen die Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzubieten.
Für alle, die bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden, kann es sich lohnen bei anderen Versicherungsgesellschaften nachzufragen, da sich die Berufsgruppen unterscheiden können.
Beitragshöhe
Die Höhe des Beitrags hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen: Geschlecht (Männer zahlen mehr als Frauen), Alter (je älter, desto teurer), Gesundheitszustand (siehe Gesundheitsprüfung), Berufsgruppe (siehe entsprechendes Produktmerkmal), Laufzeit (je länger, desto teurer), Rentenhöhe (siehe entsprechendes Produktmerkmal), Raucher (zahlen mehr) und Riskoausschluss (siehe entsprechendes Produktmerkmal).
Rentenhöhe
Wie hoch die Rente bei Berufsunfähigkeit sein soll, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Dabei gilt: je höher die Rente, desto höher auch die Beiträge. Verbraucher sollten sich die Rentenhöhe gut überlegen. Eine Erhöhung der Rente ist meist nur möglich, wenn zu Beginn eine Nachversicherungsgarantie (siehe entsprechendes Produktmerkmal) vereinbart wurde. Sonst muss ein neuer Vertrag mit erneuter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Gesundheitsprüfung
Vor Vertragsabschluss verlangt die Versicherung Informationen über den Gesundheitszustand des potenziellen Kunden. Dabei müssen die Kunden angeben, unter welchen Krankheiten oder Beschwerden sie in den vergangenen fünf Jahren (teilweise auch zehn Jahre) gelitten haben. Dazu zählen unter anderem: Allergien, Rückenprobleme, Rheuma, Psychotherapien und Kuraufenthalte. Außerdem muss der Kunde der Versicherung erlauben, Erkundigungen bei Ärzten einzuholen. Auf Grundlage der Gesundheitsprüfung erstellt die Versicherung dann ein individuelles Angebot oder lehnt den Kunden ab.
Bei der Gesundheitsprüfung sollten Verbraucher ehrlich sein. Stellt sich heraus, dass Krankheiten oder Beschwerden verschwiegen wurden, erlischt der Versicherungsschutz. Die Versicherungen prüfen häufig beim Eintritt der Berufsunfähigkeit, ob die Angaben bei Vertragsabschluss richtig waren.
Nachversicherungsgarantie
Gerade Verbraucher in der Ausbildung - zum Beispiel Studenten oder Auszubildende - müssen nur sich selber versichern, da sie selten eine Familie versorgen. Außerdem sind ihre finanziellen Möglichkeiten begrenzt. Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die anfangs vereinbarte Rente später noch erhöht werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Feststellung der BU
Von Ärzten und Gutachtern wird in Berichten und Gutachten die Berufsunfähigkeit (BU) festgestellt. Dabei muss für jede Erkrankung nachvollziehbar dargestellt werden, welche Tätigkeit erschwert bzw. unmöglich ist. Die Einschränkungen sollten quantitativ und qualitativ möglichst genau beschrieben werden, z. B.: Tägliche Arbeitszeit über sechs Stunden nicht möglich; kein Heben und Tragen über 20 kilogramm; kein Umgang mit bestimmten Allergenen/Arbeitsstoffen.
Auf der Grundlage der Beurteilungen insgesamt wird abgeleitet, zu welchem Prozentwert die ausgeübte Tätigkeit eingeschränkt ist. Grundlage der prozentualen Beurteilung ist dabei sowohl (und oft in erster Linie) die zeitliche Einschätzung (z. B. Tätigkeit 4 bis 6 Stunden pro Tag möglich) als auch die Auswirkung der Erkrankung auf für den Beruf essentiell wichtige Fähigkeiten (z. B. Einschränkung der Reisefähigkeit beim Außendienstmitarbeiter, Tätigkeiten mit Absturzgefahr bei einem Baustellenarbeiter).
Falls sich die Beeinträchtigungen nur auf bestimmte Teilgebiete des Berufs erstrecken, sollte ebenfalls möglichst genau festgelegt werden, wodurch und zu wie viel Prozent diese Tätigkeiten jeweils eingeschränkt sind. Wichtig bei der Beurteilung ist vor allem, dass dies soweit wie möglich durch objektivierbare Umstände nachvollziehbar gemacht wird und die einzelnen Krankheitsbilder, Leiden oder Gebrechen an Hand der allgemein gültigen Lehrmeinung und Ergebnisse der Schulmedizin sowie aktueller, medizinisch gesicherter Erkenntnisse bewertet werden.
Abstrakte Verweisung
In älteren Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich häufig eine so genannte abstrakte Verweisung. Durch diese Verweisung kann die Versicherung den Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit zwingen, einen anderen Beruf zu ergreifen. Dabei spielt die Arbeitsmarktlage keine Rolle. Heute wird diese Verweisung nur noch selten verwendet.
Mitlerweile gibt es am Markt jedoch Anbieter, die eine sehr günstige Absicherung anbieten. Hier ist die Gefaht der abstrakten Verweisung jedoch sehr hoch!
Risikoausschluss/-zuschlag
Leidet der potenzielle Kunde an einer Vorerkrankung (zum Beispiel Rückenleiden), bieten die Versicherungen häufig einen Risikoausschluss für diese Krankheit. Das bedeutet, dass der Kunde keine Rente bekommt, wenn er wegen der im Risikoausschluss genannten Krankheit berufsunfähig wird. Alternativ kann bei einigen Versicherungen ein Risikozuschlag vereinbart werden. Der Kunde zahlt über einen vereinbarten Zeitraum (meist fünf Jahre) einen zusätzlichen Beitrag. Treten in diesem Zeitraum keine (Rücken-)Beschwerden auf, wird der Risikozuschlag gestrichen und der Kunde ist im vollen Umfang versichert.
Grade der Berufsunfähigkeit
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente hängt vom Grad der Berufsunfähigkeit ab. Dabei wird in Prozent gemessen, wie viel der eigentlichen Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen wird die volle Rente bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gezahlt, darunter bekommt der Kunde nichts. Alternativ gibt es auch Versicherungsmodelle, die schon deutlich früher zahlen, zum Beispiel ab 25 Prozent. Allerdings wird hier auch nur ein Teil der Rente ausgezahlt. Die volle Rente gibt es meist erst bei ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit.
Berufswechsel
Versicherungsnehmer sollten darauf achten, ob sie der Versicherung einen Berufswechsel melden müssen. Ist das nicht der Fall, bleibt der Vertrag so bestehen wie vorher auch, selbst wenn der Versicherungsnehmer in einen riskanteren Beruf wechselt (siehe Produktmerkmal Berufsgruppen).
Ausschlaggebend für die Berufsunfähigkeit ist dann der letzte ausgeübte Beruf vor dem Eintreten der Berufsunfähigkeit: Wer also zuletzt beispielsweise als Maurer gearbeitet hat, bekommt die Rente, wenn er diesen Beruf nicht mehr ausführen kann - auch, wenn der Versicherte bei Abschluss der Versicherung als Büroangestellter gearbeitet hat.
Bei einigen Versicherungen zählen auch die in den letzten zwölf, teilweise 24 Monaten ausgeführten Berufe. In diesem Fall müssen Versicherte bei Berufsunfähigkeit zu einer vorher ausgeübten Tätigkeit zurückkehren, wenn sie diese noch ausüben können.
Befristete Anerkennung
Ein Versicherer kann in seinem Vertrag festlegen, dass eine Berufsunfähigkeit zunächst für einen bestimmten Zeitraum (häufig sechs Monate) gilt. Danach wird erneut der Gesundheitszustand geprüft. Sollte dann keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen, stellt die Versicherung die Zahlung ein und sie kann die bereits ausgezahlte Rente zurückfordern. Allerdings verzichten einige Versicherungen auch auf die Rückzahlung der bereits bezahlten Rente.
Rückwirkende Anerkennung
Eine Berufsunfähigkeit wird nicht immer sofort festgestellt. Die meisten Versicherer bieten deshalb eine rückwirkende Anerkennung an. Das bedeutet, dass ein Kunde nicht erst ab dem Zeitpunkt Rente bekommt an dem die Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird, sondern auch noch für die bereits zurückliegende Zeit, während der er nicht arbeiten konnte.
Monatliche/jährliche Zahlung
Bei den meisten Versicherungen können die Kunden in monatlichen Raten oder für das komplette Versicherungsjahr auf einmal bezahlen - in der Regel sparen die Kunden bei einer Einmalzahlung.
Höchsteintrittsalter
Bei den Versicherungsgesellschaften unterscheidet sich das Höchsteintrittsalter. Bei manchen liegt es bei 64 Jahren, meist aber deutlich darunter. Oft erhalten ältere Verbraucher so schlechte Konditionen, dass sich die Versicherung nicht lohnt. Außerdem verhindern Vorerkrankungen oft den Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kündigung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einigen Versicherungen gibt es Mindestvertragslaufzeiten von fünf Jahren - im Gegenzug erhalten die Versicherten oft günstigere Konditionen.
So oder so sollte eine Kündigung gut überlegt sein. Zum einen werden die bereits bezahlten Beiträge meist nicht erstattet. Zum anderen ist der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel teurer, weil der Verbraucher älter geworden ist und eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Dynamik
Manche Versichererungen bieten für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dynamik an. Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsrente automatisch um einen festen Prozentsatz jährlich steigt, um etwa die Inflation auszugleichen. Allerdings ist diese Dynamik oft mit erheblich höheren Beiträgen verbunden.
Ausschluss §41 VVG
Paragraph 41 des Versicherungsvertragsgestz erlaubt den Versicherungen die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde beim Vertragsabschluss unwissentlich falsche Angaben gemacht hat.
Einige Versicherungenunternehmen bieten bei ihren Berufsunfähigkeitsversicherung eine Verzicht auf diesen Paragraphen an. Damit ist der Kunde auch im Falle einer später aufgefallenen Falschangabe weiter geschützt. Dies gilt nur wenn der Kunde unwissentlich den Fehler begangen hat, bei wissentlichen Falschangaben erlöscht der Versicherungsschutz in jedem Fall und meist sofort.
Arztanordnungsklausel
Die Arztanordnungsklausel schreibt dem Kunden vor, dass er sich an Anordnungen von Ärzten halten muss. Anderenfalls vermindert sich eine eventuelle Berufsunfähigkeitsrente. Allerdings ist es Auslegungssache, wie weit diese Pflicht reicht - das wird häufig erst vor Gericht geklärt.
Für Verbraucher bedeutet das eine große Einschränkung ihres Selbstbestimmungsrechts - viele Versicherungen verzichten heute auf die Arztanordnungsklausel.
Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte werden in der Regel für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht weiter ausführen können. Wenn ein Beamter dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, bekommt er die vereinbarte Rente von der Versicherung. Sollte keine Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden sein, kann die Versicherung selber prüfen, ob der Beamte berufsunfähig ist. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, kann der Beamte nicht mehr arbeiten, da er dienstunfähig ist, bekommt aber keine Rente von der Versicherung.
Überschussverwendung
Die Versicherer legen einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt an. Entstehen dabei Gewinne, werden diese an den Kunden ausgezahlt. Überschüsse gibt es außerdem, wenn weniger Geld als vorher kalkuliert für die Verwaltung ausgegeben wird oder weniger Kunden ihre Versicherung in Anspruch nehmen als vermutet. Bei der Auszahlung des Überschusses gibt es verschiedene Modelle. Bei Vertragsabschluss muss sich der Kunde für eines entscheiden:
- Beitragsverrechnung
Bei der Beitragsverrechnung wird der erwirtschaftete Überschuss mit den Beiträgen des Versicherten verrechnet. Erzielt die Versicherung einen hohen Gewinn, zahlt der Kunde niedrigere Beiträge. Die Rentenhöhe bleibt unverändert.
- Bonussystem
Beim Bonussystem bleiben die zu zahlenden Beiträge gleich, unabhängig wie hoch der erzielte Überschuss ist. Dafür steigt die monatliche Rente. Allerdings weiß der Versicherte so nicht, wie hoch sein Berufsunfähigkeitsrente am Ende ausfällt.
- Verzinsliche Ansammlung oder Schlussüberschuss
Bei der verzinslichen Ansammlung und dem Schlussüberschuss werden die Überschüsse gesammelt und verzinst. Zu einem bestimmten Zeitpunkt (wird im Vertrag festgelegt) erhält der Versicherte diesen Betrag ausbezahlt.
Ausland
Bei fast allen Versicherungen gelten die Berufsunfähigkeitsversicherungen weltweit. Bei Berufsunfähigkeit kann die Rente auch im Ausland bezogen werden. Allerdings sollten Verbraucher beachten, ob auch die Diagnose "Berufsunfähigkeit" im Ausland gestellt werden darf oder ob dafür extra nach Deutschland gereist werden muss.
Gefährlicher Sport
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen meist auch gefährliche Sportarten angegeben werden. Welche das sind, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Diese Sportarten führen in der Regel zu einem höheren Beitrag. Einige Versicherer erwarten sogar, dass Kunden melden, wenn sie nach Vertragsabschluss mit der Ausübung einer solchen Sportart beginnen.
Versicherungskombinationen
Oft werden Berufsunfähigkeitsversicherungen in Kombination mit anderen Versicherungen angeboten. Dabei sollten Verbraucher aber bedenken, dass sie bei finanziellen Problemen meist alle kombinierten Versicherungen zusammen kündigen müssen. Dadurch erlöscht der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits gezahlten Beiträge sind verloren. Ein Wiedereintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann meist teurer und mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.
Ein Kombination, die sich häufig bei Frauen lohnt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit Risikolebensversicherung. Bei den meisten Gesellschaften kostet die Kombination oft nur wenig mehr als die Berufsunfähigkeitsversicherung alleine. Bei Männer sieht die Situation wegen der geringeren Lebenserwartung schon wieder anders aus.
Noch Fragen? konsumo-Experten helfen im Forum!
AnzeigenDiskutieren Sie mit! 
Neue Diskussionen
Tabelle wieviel Prozent ein Auge
schrieb ein Gast am 11.08.2010 um 19.25 Uhr- Aktuelle Version mit letzter Version vergleichen
- Alle Versionen anzeigen
- Hier können Autoren über den Ratgeber diskutieren
Letzte Änderungen im Ratgeber
- Version 14 - 18.11.2009 22:11 Uhr, Dominik

- Ratgebermerkmal "Dienstunfähigkeitsklausel" bearbeitet
- Ratgebermerkmal "Befristete Anerkennung" bearbeitet
- Ratgebermerkmal "Ausschluss §41 VVG" bearbeitet
- Ratgebermerkmal "Dynamik" bearbeitet
- Ratgebermerkmal "Höchsteintrittsalter" bearbeitet
hat im Forum "Berufsunfähigkeitsversicherung" im September die meisten Punkte gesammelt. 1 Beitrag, der 0 Mal als hilfreich bewertet wurde

