Ratgeber Auslandskrankenversicherung

Wird auch genannt: Reisekrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung
sxc.hu
Außerhalb von Europa übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für medizinische Behandlung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Reisende vor dem Risiko hoher Behandlungskosten bei einer Erkrankung im Ausland. Aber auch innerhalb Europas kann eine solche Versicherung sinnvoll sein, weil die Krankenkassen einen Krankenrücktransport nur anteilig bezahlen. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist damit in der Regel auch im Ausland geschützt und braucht keine Auslandskrankenversicherung.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Krankenrücktransport

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Alle Versicherer übernehmen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland. Einige Versicherer bezahlen aber auch den Transport, wenn er nicht unbedingt erforderlich wäre und der Patient auch im Urlaubsland behandelt werden könnte. Ein genauer Blick in den Vertrag lohnt sich: Erfolgt der Rücktransport nur, wenn er "medizinisch notwendig" ist, oder auch, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist? Manche Versicherer schränken die Rücktransportregelung auch ein, indem sie z.B. darauf bestehen, dass er "ärztlich angeordnet" sein muss.

Jahresvertrag/Einzelvertrag

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Mit dem Abschluss eines Jahresvertrags sind Reisende über ein ganzes Jahr lang versichert - allerdings nur auf Reisen, deren Länge eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (meist vier Wochen). Gerade wer mehrmals im Jahr verreist, kann so im Vergleich zum Abschluss mehrerer Einzelverträge oft sparen. Zu beachten ist aber, dass ein Jahresvertrag sich in der Regel automatisch verlängert, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Jahresverträge gibt es schon Preisen unter zehn Euro.

Wer lange verreisen will, muss zwangsläufig einen Einzelvertrag abschließen. Der Beitrag richtet sich hier vor allem nach der Dauer der Reise. Auch bei Einzelverträgen haben die Versicherer aber jeweils eine maximale Versicherungsdauer festgelegt - länger als ein Jahr können Urlauber sich meist nicht versichern.

Service-Hotline

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Viele - aber immer noch nicht alle - Versicherungen bieten inzwischen eine 24-Stunden-Hotline an, bei denen die Versicherten rund um die Uhr Rat suchen können.

Nachleistungen

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Im Falle einer Krankheit, kann sich der unfreiwillige Aufenthalt über die eigentlich abgeschlossene Versicherungsdauer hinaus verlängern. In diesem Fall verlängert sich bei den meisten Versicherungen der Schutz um eine festgelegt Zahl von Tagen. Viele Anbieter übernehmen die Kosten - die so genannten Nachleistungen - solange, bis der Patient wieder ins Heimatland transportiert werden kann.

Laufzeit

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Der Preis einer Auslandskrankenversicherung hängt bei Einzelverträgen von der Reisedauer ab, es gilt: je länger, desto teurer. Jahresverträge gelten für das ganze Jahr. Hier dürfen allerdings bei den meisten Versicherern einzelne Reisen nicht länger als vier Wochen dauern.

Selbstbeteiligung

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Bei einigen Versicherungen können die Vertragspartner eine Beteiligung des Versicherten an den Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag vereinbaren. Wer einen solchen Selbstbehalt in Kauf nimmt, kann unter Umständen beim Beitrag sparen. Zu beachten ist jedoch, dass bei den meisten Versicherungen der Selbstbehalt bei jedem einzelnen Krankheitsfall zu zahlen ist.

Höchsteintrittsalter

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Weil sie das erhöhte Erkrankungsrisiko scheuen, versichern einige Versicherungen Reisende nur bis zu einem bestimmten Alter – meist liegt das Höchsteintrittsalter zwischen 60 und 70 Jahren. Die Versicherungen, die auch Senioren aufnehmen, verlangen aber in jedem Fall höhere Beiträge (siehe Produktmerkmal Altersklasse).

Familienvertrag

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Für Familien, die gemeinsam in Urlaub fahren, gibt es gesonderte Familienverträge, die im Vergleich zu einzeln abgeschlossenen Jahresverträgen oder Einzelverträgen günstigere Konditionen bieten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kinder meist nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze mitversichert werden können (je nach Versicherung bis zu einem Alter von 16 bis 20 Jahre).

Altersklasse

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In der Regel bieten Versicherungen zwei oder sogar mehrere verschiedene Alterklassen an: Senioren, bei denen in der Regel das Erkrankungsrisiko höher ist, müssen mehr zahlen. Einige Anbieter haben sogar ein Höchsteintrittsalter festgelegt (siehe Produktmerkmal Höchsteintrittsalter).

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Auslandskrankenversicherung bei Skilager-Fahrt mit der Schule/ Bergrettung erforderlich?

schrieb ein Gast am 20.01.2010 um 13.01 Uhr
3 Antworten, die letzte am 21.01.2010 um 12.13 Uhr
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Brauche Auslandskrankenversicherung für mehr als 12 Monate - Vorschläge?

schrieb Kretschmann 3.gif am 29.10.2009 um 16.24 Uhr
1 Antwort, die letzte am 29.10.2009 um 16.51 Uhr

Letzte Änderungen im Ratgeber

  • Version 7 - 17.06.2009 00:06 Uhr, jazzy_m Neuling
  • Ratgebermerkmal "Altersklasse" bearbeitet
  • Link bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Jahresvertrag/Einzelvertrag" bearbeitet
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