Ratgeber Auslandskrankenversicherung
Wird auch genannt: Reisekrankenversicherung
sxc.hu
Darauf sollten Verbraucher achten:
Krankenrücktransport
Alle Versicherer übernehmen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland. Einige Versicherer bezahlen aber auch den Transport, wenn er nicht unbedingt erforderlich wäre und der Patient auch im Urlaubsland behandelt werden könnte. Ein genauer Blick in den Vertrag lohnt sich: Erfolgt der Rücktransport nur, wenn er "medizinisch notwendig" ist, oder auch, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist? Manche Versicherer schränken die Rücktransportregelung auch ein, indem sie z.B. darauf bestehen, dass er "ärztlich angeordnet" sein muss.
Jahresvertrag/Einzelvertrag
Mit dem Abschluss eines Jahresvertrags sind Reisende über ein ganzes Jahr lang versichert - allerdings nur auf Reisen, deren Länge eine bestimmte Grenze nicht übersteigt (meist vier Wochen). Gerade wer mehrmals im Jahr verreist, kann so im Vergleich zum Abschluss mehrerer Einzelverträge oft sparen. Zu beachten ist aber, dass ein Jahresvertrag sich in der Regel automatisch verlängert, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Jahresverträge gibt es schon Preisen unter zehn Euro.
Wer lange verreisen will, muss zwangsläufig einen Einzelvertrag abschließen. Der Beitrag richtet sich hier vor allem nach der Dauer der Reise. Auch bei Einzelverträgen haben die Versicherer aber jeweils eine maximale Versicherungsdauer festgelegt - länger als ein Jahr können Urlauber sich meist nicht versichern.
Wer lange verreisen will, muss zwangsläufig einen Einzelvertrag abschließen. Der Beitrag richtet sich hier vor allem nach der Dauer der Reise. Auch bei Einzelverträgen haben die Versicherer aber jeweils eine maximale Versicherungsdauer festgelegt - länger als ein Jahr können Urlauber sich meist nicht versichern.
Service-Hotline
Viele - aber immer noch nicht alle - Versicherungen bieten inzwischen eine 24-Stunden-Hotline an, bei denen die Versicherten rund um die Uhr Rat suchen können.
Nachleistungen
Im Falle einer Krankheit, kann sich der unfreiwillige Aufenthalt über die eigentlich abgeschlossene Versicherungsdauer hinaus verlängern. In diesem Fall verlängert sich bei den meisten Versicherungen der Schutz um eine festgelegt Zahl von Tagen. Viele Anbieter übernehmen die Kosten - die so genannten Nachleistungen - solange, bis der Patient wieder ins Heimatland transportiert werden kann.
Laufzeit
Der Preis einer Auslandskrankenversicherung hängt bei Einzelverträgen von der Reisedauer ab, es gilt: je länger, desto teurer. Jahresverträge gelten für das ganze Jahr. Hier dürfen allerdings bei den meisten Versicherern einzelne Reisen nicht länger als vier Wochen dauern.
Selbstbeteiligung
Bei einigen Versicherungen können die Vertragspartner eine Beteiligung des Versicherten an den Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag vereinbaren. Wer einen solchen Selbstbehalt in Kauf nimmt, kann unter Umständen beim Beitrag sparen. Zu beachten ist jedoch, dass bei den meisten Versicherungen der Selbstbehalt bei jedem einzelnen Krankheitsfall zu zahlen ist.
Höchsteintrittsalter
Weil sie das erhöhte Erkrankungsrisiko scheuen, versichern einige Versicherungen Reisende nur bis zu einem bestimmten Alter meist liegt das Höchsteintrittsalter zwischen 60 und 70 Jahren. Die Versicherungen, die auch Senioren aufnehmen, verlangen aber in jedem Fall höhere Beiträge (siehe Produktmerkmal Altersklasse).
Familienvertrag
Für Familien, die gemeinsam in Urlaub fahren, gibt es gesonderte Familienverträge, die im Vergleich zu einzeln abgeschlossenen Jahresverträgen oder Einzelverträgen günstigere Konditionen bieten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kinder meist nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze mitversichert werden können (je nach Versicherung bis zu einem Alter von 16 bis 20 Jahre).
Altersklasse
In der Regel bieten Versicherungen zwei oder sogar mehrere verschiedene Alterklassen an: Senioren, bei denen in der Regel das Erkrankungsrisiko höher ist, müssen mehr zahlen. Einige Anbieter haben sogar ein Höchsteintrittsalter festgelegt (siehe Produktmerkmal Höchsteintrittsalter).
Weitere Informationen unter:
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am 29.10.2009 um 16.24 Uhr
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