Ratgeber Kfz-Haftpflichtversicherung
Wird auch genannt: Autoversicherung
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Darauf sollten Verbraucher achten:
Beitrag
Der Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt vom Autotyp (Typenklasse) und von dem Ort ab, wo der Wagen angemeldet ist (Regionalklasse). Wer beim selben Unternehmen auch eine Kaskoversicherung abschließt, muss in der Regel einen geringeren Beitrag bezahlen. Zudem können Versicherte durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Prämie drücken. Während es diese Kriterien bei so gut wie allen Versicherern gibt, gibt es noch viele weitere Kriterien, die einen Vergleich der Beiträge verschiedener Versicherungen schwer machen. Einige Versicherungen gewähren Rabatte, wenn:
- der Fahrer ein bestimmtes Alter erreicht hat
- nur festgelegte Personen mit dem Auto fahren
- die Fahrer zu bestimmten Berufsgruppen gehören (z. B. für Beamte)
- nur Frauen das Auto fahren
- das Auto von einer Familie mit Kindern benutzt wird
- das Fahrzeugalter einen bestimmten Wert nicht überschritten hat
- das Auto nachts in einer Garage geparkt wird
Einige Versicherungen verlangen Aufschläge, wenn:
- der Fahrer regelmäßig ins Ausland fährt
- das Auto mehr als eine bestimmte Kilometerzahl pro Jahr gefahren wird
- Neben den genannten gebräuchlichen Kriterien, haben viele Versicherer noch weitere Bedingungen entwickelt, unter denen Kunden höhere oder niedrigere Beiträge zahlen müssen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe die Versicherung Schäden begleicht. Die gesetzlich festgeschriebene Mindestsumme liegt bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (maximal 7,5 Millionen Euro bei mehreren Verletzten), 500.000 Euro für Sachschäden, und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Auch wenn die Summen hoch klingen, können bei schweren Unfällen viel größere Schäden entstehen. Da die Versicherten alle über die Deckungssumme hinaus gehenden Beträge selber zahlen müssen, sollten sie in jedem Fall einen Vertrag über eine höhere Deckungssumme abschließen. Üblich sind derzeit Summen von 50 oder 100 Millionen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, wobei der Betrag aber pro geschädigte Person bei acht Millionen gedeckelt ist.
Schadenfreiheitsrabatt
Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gewähren die Versicherer ihren Kunden einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), wenn diese lange Zeit unfallfrei fahren. Je länger die Fahrer keinen Crash verschulden, desto weniger Beitrag müssen sie zahlen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der Regel nach der so genannten Schadenfreiheitsklasse: Fahranfänger müssen bis zu 240 Prozent des normalen Beitrags zahlen. Bleibt der Versicherte ein Jahr unfallfrei, ordnet die Versicherung ihn in eine höhere SF-Klasse ein und senkt den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz. So lässt sich im Verlauf der Jahre der Beitrag auf 30 Prozent reduzieren. Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird abgestuft und muss eine höhere Prämie zahlen.
Auch bei einem Wechsel zu einer neuen Versicherung, können unfallfreie Autofahrer profitieren: Der alte Versicherer übermittelt nämlich die Unfallstatistik an den neuen. Da die Beiträge sich bei gleichen SF-Klassen bei verschiedenen Versicherern deutlich unterscheiden können, sollten alle, die lange unfallfrei sind oder gerade einen Unfall gebaut haben, überprüfen, ob sie nicht bei einem anderen Anbieter besser wegkommt. Bei Teilkaskoversicherungen ist ein solcher Schadenfreiheitsrabatt nicht üblich, bei Vollkaskoverischerungen (LINK) schon.
Rabattretter
Einige Versicherer bieten Kunden, die jahrelang unfallfrei waren einen so genannten Rabattretter: Passiert ihnen ein Unfall, erhalten sie weiterhin den Schadenfreiheitsrabatt. Erst beim zweiten Unfall werden sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Direktversicherer
Während gewöhnliche Versicherungen meist in Geschäftsstellen oder von Vertretern verkauft werden, sind Direktversicherer nur per Telefon oder per Internet erreichbar. In der Regel bieten diese Anbieter günstigere Tarife, dafür müssen Kunden aber auf persönlichen Kontakt verzichten.
Schäden mit Mietwagen
Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen decken auch Schäden ab, welche die Versicherungsnehmer mit einem im Ausland gemieteten Mietwagen verursachen. Zwar ist in den Mietverträgen auch im Ausland ein Versicherungsschutz mit inbegriffen, die Deckungssumme ist häufig allerdings sehr gering.
Ein solcher zusätzlicher Schutz muss ansonsten separat gebucht werden: Automobilvereine bieten solche Versicherungen unter den Namen Mallorca-Police (gilt europaweit) oder Traveller-Police (gilt weltweit) an.
Schadenrückkauf
Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gewähren die Versicherer ihren Kunden Schadenfreiheitsrabatte: Verschuldet man irgendwann doch einen Unfall, kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, weil dass bei niedrigen Kosten auf Dauer billiger sein kann, als den Rabatt zu verlieren. Einige Versicherungen ermöglichen den Kunden auch nachdem der Schaden bereits reguliert ist, noch den so genannten Schadensrückkauf: Der Versicherte zahlt den Schaden nachträglich und behält seinen Schadenfreiheitsrabatt.
Weitere Informationen unter:
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Letzte Änderungen im Ratgeber
- Version 16 - 21.10.2009 14:10 Uhr, nighthawk

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