Ratgeber Haftpflichtversicherung

Wird auch genannt: Private Haftpflicht, Privathaftpflicht

Haftpflichtversicherung
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Eine Private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensersatzansprüche eines Dritten, falls der Versicherte beim Dritten einen Schaden verursacht hat und nach dem Gesetz für den Schaden haften muss (Haftpflicht). Sie übernimmt auch alle Gerichtskosten, wenn der Dritte unberechtigte Forderungen stellt. Es handelt sich nicht um eine Pflichtversicherung, auch wenn der Name zu der Annahme verleiten könnte. Dennoch wird die Haftpflichtversicherung von etlichen Verbraucherinstitutionen als die wichtigste Versicherung für Privatpersonen eingestuft, weil auch kleine Unachtsamkeiten zu großen Schäden führen können, für die man sonst ein Leben lang zahlen müsste. Autofahrer müssen unabhängig von der Privaten eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme gibt an, in welcher Höhe die Versicherung Schäden begleicht. Da bei einer Verkettung unglücklicher Umstände oder bei Personenschäden durchaus Schaden in Millionenhöhe entstehen kann, ist eine hohe Versicherungssumme in jedem Fall zu empfehlen. Man unterscheidet zwischen:
  • Sachschäden: Schäden, die an Objekten entstehen
  • Personenschäden: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Pflegekosten, Rente
  • Vermögensschäden: Sonstige Schäden, die nicht unter eine der ersten beiden Kategorien fallen

Verbraucherinstitutionen empfehlen zurzeit, beim Abschluss des Vertrags mit der Versicherung eine Pauschalsumme für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden von mindestens etwa 3 Millionen Euro zu vereinbaren. Einige Versicherungsverträge unterscheiden bei der Versicherungssumme aber auch nach den drei Kategorien. Die maximale Versicherungsleistung für spezielle Risiken wie Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden oder Schäden durch schuldunfähige Kinder (siehe entsprechende Produktmerkmale) wird oft auch begrenzt. Es empfiehlt sich, den Versicherungsvertrag im Abstand von einigen Jahren zu überprüfen, da die Versicherungssumme durch Inflation etc. z.B. nach 20 Jahren viel zu gering sein kann.

Schlüsselverlust

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Wenn Mieter ihren Hausschlüssel verlieren, kann das unter Umständen teuer werden, wenn der Vermieter beispielsweise die Schließanlage auswechseln muss. Deswegen gibt es die Tarifoption, solche Schäden abzusichern. Bei manchen Policen ist diese Leistung enthalten, manche Versicherer verlangen einen Aufpreis. Die Versicherungsleistung für dieses Risiko ist oft auf einen zweistelligen Tausend-Euro-Betrag begrenzt.

Verbraucher sollten darauf achten, dass die meisten Versicherung zwischen privaten und dienstlichen Schlüsseln unterscheiden. Wer etwa einen Schlüssel von seinem Arbeitgeber bekommt, muss in der Regel einen zusätzlichen Aufpreis zahlen, wenn der Verlust abgesichert sein soll.

Schäden an Leihgaben

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Wer einen geliehenen Gegenstand beschädigt, kann normalerweise keine Zahlung von der Haftpflichtversicherung erwarten. Einige Unternehmen bieten aber an, solche Schäden mit zu versichern.

Allmählichkeitsschäden

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Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkungen (z.B. von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Rauch, Feuchtigkeit usw.) entstehen. Beispiel: Beim Bohren trifft man eine Wasserleitung und ruft so einen schleichenden Wasserschaden hervor, der erst nach Tagen offenbar wird. Solche Schäden sind nicht in jeder Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Forderungsausfallversicherung

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Wird ein Versicherter von jemandem geschädigt, der keine Private Haftpflichtversicherung besitzt, kann er unter Umständen auf dem Schaden sitzen bleiben: Wenn der Verursacher des Schadens nicht zahlen kann und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, springt die eigene Haftpflicht ein, falls eine so genannte Forderungsausfallversicherung bzw. eine Forderungsausfalldeckung vereinbart wurde. Meistens zahlt die Versicherung erst ab einem Mindestschaden.

Mietsachschäden

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Wenn die Versicherung Mietsachschäden abdeckt, bezahlt die Versicherung Schäden an gemieteten Immobilien in Deutschland - von der Mietwohnung bis zum Einfamilienhaus. Auch hier wird meistens eine geringere Versicherungssumme festgelegt. Gemietete Immobilien im Ausland (zum Beispiel Ferienwohnungen) sind davon nicht berührt, einige Versicherungen versichern das aber extra.

Beitragsermäßigung

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Die Normaltarife gelten in der Regel für die ganze Familie - inklusive Lebenspartner und Kinder, die noch in der Ausbildung sind. Für Singles bieten Versicherer häufig günstigere Konditionen an. Einige Unternehmen bieten auch Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst günstigere Tarife.

Tiere

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Wer Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittiche hält, ist durch die Private Haftpflichtversicherung geschützt, wenn die Tiere einen Schaden verursachen. Halter von Hunden, Pferden, Rindern oder wilden Tieren schützt die Haftpflicht dagegen meist nicht. Sie brauchen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wer nur gelegentlich einen Hut hütet, kann sich dagegen mit Hilfe einer Privaten Haftpflichtversicherung absichern.

Gefälligkeitsschäden

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Wer beim Umzug eines Freundes hilft und einen wertvollen Gegenstand fallen lässt, kann nicht auf seine Haftpflichtversicherung bauen. Denn wenn ein Schaden im Rahmen einer reinen Gefälligkeit entsteht, die der Versicherte für den Geschädigten erbracht hat, geht das Gesetz von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Der Versicherer wird sich darauf berufen und nicht zahlen, es sei denn, es wurde im Vertrag eine besondere Vereinbarung getroffen.

Selbstbeteiligung

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Einige Versicherungen bieten Policen mit Selbstbeteiligung an: Die Versicherten übernehmen pro Schadensfall einen festgelegten Betrag an der Schadenssumme, üblicherweise in der Höhe von etwa 200 Euro. Im Gegenzug gewähren die Versicherungen niedrigere Beiträge. Ob sich eine solche Vertragsklausel lohnt, hängt davon ab, wie hoch zum einen die Selbstbeteiligung und zum anderen der Rabatt ist.

Direktversicherer

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Während gewöhnliche Versicherungen meist in Geschäftsstellen oder von Vertretern verkauft werden, sind Direktversicherer nur per Telefon oder per Internet erreichbar. In der Regel bieten diese Anbieter günstigere Tarife, dafür müssen Kunden aber auf persönlichen Kontakt verzichten.

Volljährige Kinder

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Kinder sind bei Privaten Haftpflichtversicherungen auch nach Vollendung ihrer Volljährigkeit mitversichert, sofern sie ihre Ausbildung noch nicht vollendet haben. Einige Versicherungen verlängern den Versicherungsschutz auch um bis zu ein Jahr, wenn das Kind nach der Ausbildung arbeitslos ist.

Gruppenversicherung

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Es gibt Vereinigungen, die ihren Mitgliedern so genannte Gruppenversicherungen anbieten. Das bedeutet, dass der Verein in diesem Fall Versicherungsnehmer für eine große Gruppe von Versicherten ist - er handelt also mit einem bestimmten Versicherungsunternehmen im Auftrag von seinen Mitgliedern einen "Sammel"-Versicherungsvertrag aus. Diese sind manchmal günstiger oder enthalten mehr Leistungen als auf dem freien Markt erhältliche Versicherungen, da das Versicherungsunternehmen dann in der Regel "Mengenrabatt" gibt.

Ein weiterer Vorteil kann sein, dass man seine Interessen gegenüber der Versicherung nicht mehr alleine vertreten muss. Es lohnt sich aber auch hier, Leistungen zu vergleichen, bevor man eine solche Gruppenversicherung abschließt.

Schäden durch kleine Kinder

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Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind nicht schuldfähig. Das heißt, dass die Eltern nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht grob verletzt haben. Häufig verspüren Eltern dennoch eine moralische Pflicht, die Schäden zu begleichen. Deshalb können sie bei den meisten Versicherungen auch die durch schuldunfähige Kinder verursachten Schäden gegen einen Aufpreis mitversichern, meist jedoch nur zu einem gewissen Betrag.

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Haftpflicht Schadensanzeige: was bedeutet "vermeidbarer Fehler" etc.?

schrieb ein Gast am 03.02.2010 um 13.28 Uhr
1 Antwort, die letzte am 03.02.2010 um 14.46 Uhr

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