Mit einer Wohngebäudeversicherung können sich Hausbesitzer gegen Schäden absichern, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel und sogar Flugzeugabstürze oder Erdbeben entstehen. Versichert ist in der Regel allein die Immobilie und nicht das Grundstück. Auch die Einrichtung muss über eine Hausratversicherung gesondert abgesichert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht.