Ratgeber Kaskoversicherung

Version 7 vom 03.04.2007 00:04.00
Wird auch genannt: Kfz-Versicherung, Autoversicherung

Kaskoversicherung
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Die Kaskoversicherung zahlt bestimmte Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Sie wird in der Regel als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen, weil diese bei selbst verschuldeten Unfällen nur Fremdschäden - die Schäden der Geschädigten - reguliert.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Beitrag

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Egal ob Teil- oder Vollkaskoversicherung: Der Beitrag hängt vom Autotyp  (Typenklasse) und von dem Ort ab, wo der Wagen angemeldet ist (Regionalklasse). Zudem können Versicherte durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Prämie drücken. Während es diese Kriterien bei so gut wie allen Versicherern gibt, gibt es noch viele weitere Kriterien, die einen Vergleich der Beiträge verschiedener Versicherungen schwer machen. Einige Versicherungen gewähren Rabatte, wenn:
  • der Fahrer ein bestimmtes Alter erreicht hat
  • nur festgelegte Personen mit dem Auto fahren
  • die Fahrer zu bestimmten Berufsgruppen gehören (z. B. für Beamte)
  • nur Frauen das Auto fahren
  • das Auto von einer Familie mit Kindern benutzt wird
  • das Fahrzeugalter einen bestimmten Wert nicht überschritten hat
  • das Auto nachts in einer Garage geparkt wird
Einige Versicherungen verlangen Aufschläge, wenn:
  • der Fahrer regelmäßig ins Ausland fährt
  • das Auto mehr als eine bestimmte Kilometerzahl pro Jahr gefahren wird
Neben den genannten gebräuchlichen Kriterien haben viele Versicherungen noch weitere Vorgaben, bei denen sie die Beiträge senken oder erhöhen.

Voll-/Teilkaskoversicherung

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Kraftfahrzeugbesitzer haben die Wahl zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung. Da die Vollkaskoversicherung einen viel größeren Bereich abdeckt, ist sie natürlich teurer. Allerdings können Versicherte bei dieser Versicherung im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt  erhalten (siehe Produktmerkmal Schadenfreiheitsrabatt).

Teilkaskoversicherungen übernehmen folgende Schäden: Diebstahl und Raub, unmittelbare Einwirkung von Unwettern (Sturm, Hagel, Blitzschlag), Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden, Schmorschäden an der Verkabelung (z.B. bei Kurzschluss), Marderbiss ohne Folgeschäden.

Vollkaskoversicherung: Neben den in einer Teilkaskoversicherung versicherten Schäden, schützt sich der Kraftfahrzeugbesitzer mit einer Vollkaskoversicherung vor einigen weiteren Risiken. Vollkaskoversicherungen zahlen auch Schäden: durch böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch Fremde, selbstverschuldete Unfälle (wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden), umstürzende Bäume, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (z. B. bei Fahrerflucht), wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.

Schadenfreiheitsrabatt

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Bei Vollkaskoversicherungen gewähren die Versicherer ihren Kunden einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), wenn diese lange Zeit unfallfrei fahren. Je länger die Fahrer keinen Crash verschulden, desto weniger Beitrag müssen sie zahlen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der Regel nach der so genannten Schadenfreiheitsklasse. Fahranfänger müssen bis zu 240 Prozent des normalen Beitrags zahlen.

Bleibt der Versicherte ein Jahr unfallfrei, ordnet die Versicherung ihn in eine höhere SF-Klasse ein und senkt den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz. So lässt sich im Verlauf der Jahre der Beitrag auf 30 Prozent reduzieren. Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird abgestuft und muss eine höhere Prämie zahlen.

Auch bei einem Wechsel zu einer neuen Versicherung, können unfallfreie Autofahrer profitieren: Der alte Versicherer übermittelt nämlich die Unfallstatistik an den neuen. Da die Beiträge sich bei gleichen SF-Klassen bei verschiedenen Versicherern deutlich unterscheiden können, sollten alle, die lange unfallfrei sind oder gerade einen Unfall gebaut haben, überprüfen, ob sie nicht bei einem anderen Anbieter besser wegkommen. Bei Teilkaskoversicherungen ist ein solcher Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht üblich, bei Vollkaskoverischerungen schon.

Selbstbeteiligung

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Sowohl bei der Teil- als auch bei der Vollkaskoversicherung können Versicherte den Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung drücken. Dabei vereinbaren sie mit der Versicherung, dass sie einen bestimmten Betrag bei jedem Schaden selber bezahlen: Je höher dieser ist, desto billiger wird die Prämie.

Rabattretter

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Einige Versicherer bieten Kunden, die jahrelang unfallfrei waren einen so genannten Rabattretter: Passiert ihnen ein Unfall, erhalten sie weiterhin den bisherigen Schadenfreiheitsrabatt. Erst beim zweiten Unfall werden sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Werkstattbindung

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Es gibt Policen, bei denen Kunden im Fall eines Schadens eine Werkstatt aufsuchen müssen, mit denen die Versicherungen einen Vertrag abgeschlossen haben. Weil diese den Versicherungen in der Regel niedrigere Rechnungen schreiben, spart die Versicherung und belohnt die Versicherten mit niedrigeren Beiträgen. Diese Bindung gilt nur bei selbstverschuldeten Unfällen, bei denen die Versicherung zahlen muss.

Direktversicherer

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Während gewöhnliche Kaskoversicherungen meist in Geschäftsstellen oder von Vertretern verkauft werden, sind Direktversicherer nur per Telefon oder per Internet erreichbar. In der Regel bieten diese Anbieter günstigere Tarife – dafür müssen Kunden aber auf persönlichen Kontakt und Beratung verzichten.

Schadenrückkauf

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Vor allem in Vollkasko-Versicherungen gewähren die Versicherer ihren Kunden Schadenfreiheitsrabatte (siehe Produktmerkmal Schadenfreiheitsrabatt): Wer lange Zeit unfallfrei fährt, muss einen niedrigeren Beitrag zahlen. Verschuldet man irgendwann doch einen Unfall, kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, weil dass bei niedrigen Kosten auf Dauer billiger sein kann, als den Rabatt zu verlieren. Einige Versicherungen ermöglichen den Kunden auch nachdem der Schaden bereits reguliert ist, noch den so genannten Schadensrückkauf: Der Versicherte zahlt den Schaden nachträglich und behält seinen Schadenfreiheitsrabatt.

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teilkasko mit basis kasko

schrieb ein Gast am 01.02.2010 um 16.59 Uhr
1 Antwort, die letzte am 02.02.2010 um 17.56 Uhr
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Wie überprüfe ich , welche SF-Klasse beim Versicherungswechsel übermittelt wird?

schrieb ein Gast am 24.10.2009 um 19.58 Uhr
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Letzte Änderungen im Ratgeber

  • Version 7 - 11.05.2007 00:05 Uhr, konsumo Neuling
  • Ratgebermerkmal "Schadenrückkauf" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Direktversicherer" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Schadenfreiheitsrabatt" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Voll-/Teilkaskoversicherung" bearbeitet
  • Ratgebermerkmal "Werkstattbindung" bearbeitet
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