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Ratgeber Hausratversicherung

Version 12 vom 02.04.2007 00:04.00

Hausratversicherung
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Mit einer Hausratversicherung können Verbraucher ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichern. Versichert sind zum Beispiel Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Lebensmittel. Die Versicherung schützt gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstehen. Es sind aber nur bewegliche Güter versichert - Schäden am Parkettboden oder an den Tapeten trägt ggf. eine Gebäudeversicherung.

Darauf sollten Verbraucher achten:

Versicherungssumme

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Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welchem Schaden die Versicherung die Kosten übernimmt. Diese Summe, die die Versicherten in der Regel frei wählen können, sollte sich nach dem Wert des vorhandenen Hausrates richten. Wer den Wert aller im Haushalt befindlichen Gegenstände addiert, kann so seine Versicherungssumme bestimmen. Von der Hausratversicherung gedeckt sind im Prinzip alle beweglichen Gegenstände im Haushalt wie zum Beispiel: Möbel, Kleidung, Haushaltselektronik, Arbeitsgegenstände (z. B. Werkzeug), Lebensmittel, Kleintiere.

Zu beachten ist dabei, dass man bei der Festlegung der Versicherungssumme mit dem Neu-/Wiederbeschaffungspreis und nicht etwa mit dem aktuellen Gebrauchtwert rechnen muss. Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollten Verbraucher in jedem Fall sorgfältig sein: Wer mehr versichert als er muss, zahlt zu hohe Beiträge.

Wer aber eine zu geringe Versicherungssumme angibt, bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen –- im Fachjargon heißt das Unterversicherung. Ist beispielsweise Hausrat im Wert von 100.000 Euro nur mit 50.000 Euro versichert, erhält der Kunde im Fall eines Schadens (z.B. in Höhe von 5000 Euro) nur die Hälfte ausbezahlt (2500 Euro). Eine Möglichkeit, das Risiko einer solchen Unterversicherung zu vermeiden ist der Unterversicherungsverzicht (siehe entsprechendes Produktmerkmal).

Unterversicherungsverzicht

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Einige Versicherungen bieten ihren Kunden eine Unterversicherungsverzicht an: Das bedeutet, dass sie den vollständigen Schaden auch dann bezahlen, wenn er die Versicherungssumme übersteigt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Kunden eine hohe Versicherungssumme festgelegt haben -– je nach Anbieter mindestens zwischen 500 und 650 Euro pro Quadratmeter.

Überspannungsschäden

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So genannte Überspannungsschäden sind in der Regel nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Gemeint sind damit Schäden an elektrischen Geräten, die durch Blitzeinschläge in Oberleitungen ausgelöste Spannungsspitzen entstehen. Überspannungsschäden lassen sich aber meist gegen einen kleinen Aufpreis mitversichern.

Elementarschäden

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Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen entstehen. In der Regel sind diese durch Hausratversicherungen nicht gedeckt, können aber gegen einen Aufpreis mitversichert werden. Was durch Stürme, Feuer oder Hagel zerstört wird, zahlt die Hausratversicherung in jedem Fall.

Rückreisefunktion

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Wenn die Hauseigentümer unterwegs sind (etwa im Urlaub) und es tritt ein großer Schaden beispielsweise durch einen Brand auf, übernehmen einige Versicherungen die Kosten für die Rückreise.

Ermäßigung für Beamte

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Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bieten einige Versicherer günstigere Tarife an.

Wohnort

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Der Preis einer Hausratsversicherung hängt neben der Versicherungssumme vor allem vom Wohnort ab: Wer auf dem Land wohnt, zahlt weniger als Stadtbewohner (wegen des geringeren Einbruchsrisikos). Allerdings berechnen natürlich nicht alle Versicherungen für alle Regionen die selben Risikopotenziale. Es kann sich daher lohnen mehrere Versicherungen zu vergleichen.

Fahrraddiebstahl

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Bei gewöhnlichen Hausratsversicherungen sind die Kunden nicht gegen Fahrraddiebstahl versichert. Diese Zusatzoption gibt es meist gegen einen Aufpreis. Dann ist das Fahrrad meist mit einem Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Viele Versicherungsverträge enthalten allerdings eine so genannte Nachtklausel. In diesem Fall ist das draußen abgestellte Rad in den meisten Fällen nach 22 Uhr nur dann versichert, wenn es sich in Gebrauch befindet. Der Besitzer muss also die Absicht haben, das abgestellte Rad etwa nach einem Kinobesuch weiter zu benutzen.

Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherungen Tarife an, mit denen Diebstahl auch zwischen 22 und sechs Uhr versichert ist. "Altkunden" sollten ihren Versicherer kontaktieren, um von den neuen Vertragsbedingungen profitieren zu können.

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