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Straßenverkehrsordnung: Am 1.September tritt Reform in Kraft
Weniger Verkehrsschilder, mehr Rechte für Fahrradfahrer
(Foto: ADAC)
Zum 1. September 2009 tritt die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Kernstück ist eine Rodung des Schilderwaldes, allerdings haben die Behörden zehn Jahre Zeit, um die alten Verkehrszeichen abzubauen. Fahrradfahrer können jedoch sofort von ihren neuen Rechten Gebrauch machen. Und auch Kfz-Fahrer müssen im Stadtverkehr und auf der Autobahn die neue StVO kennen, um kein Bußgeld zu riskieren
Künftig mehr Radfahrer auf der Straße
Ein Radweg muss ab dem 1. September 2009 nur noch dann benutzt werden, wenn er durch blaue Verkehrszeichen mit einem Rad oder einem Rad und Fußgängern unter- oder nebeneinander angezeigt wird. Daher müssen Autofahrer künftig vermehrt mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen.
Zudem soll das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen erleichtert werden. Allerdings darf nur dort geradelt werden, wo dies durch ein Zusatzschild ausnahmsweise gestattet ist. Ein neues Verkehrszeichen zeigt an, ob eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist.
Fahrrad-Schutzstreifen: Parken verboten
Ein Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist.
Waren bisher die Fußgängerampeln zu beachten, wenn es keine eigenen Radler-Ampeln gibt, gelten nun die Ampeln für den Fahrverkehr. Weil die Grün-Phasen für den Fahrverkehr in der Regel länger sind als für Fußgänger, bedeutet das: mehr Vorfahrt für die Radler.
Neues Zusatzschild für Inline-Skater
Neue "Verkehrsmittel" finden ebenfalls Berücksichtigung in der neuen StVO. In einem Fahrradanhänger ist die Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren ausdrücklich erlaubt.
Inline-Skater werden jetzt ausdrücklich in der Verordnung genannt und werden wie Fußgänger behandelt. Nur ausnahmsweise dürfen sie außerhalb der Fußgängerflächen fahren, wenn das neue Zusatzschild "skaten" dies ausdrücklich zulässt.
Neue Regelungen für den Autobahnverkehr
Kfz-Fahrer müssen beachten, dass Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen künftig "Ein- und Ausfädelungsstreifen" heißen und die neuen Namen auch neue Regelungen mit sich bringen: Beim Einfädeln darf schneller gefahren werden als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann, wenn auf der durchgängigen Spur der Verkehr stockt. Auf dreispurigen Autobahnen ist der linke Fahrstreifen nicht nur für Lkw über 3,5 Tonnen, sondern für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger tabu.
Einheitliches Verkehrszeichen an Bahnübergängen
An Bahnübergängen gilt ab sofort ein Überholverbot für alle Fahrzeuge, und zwar vom ersten Gefahrzeichen bis zum Überfahren der Gleise. Beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge werden in Zukunft einheitlich mit dem Verkehrszeichen angekündigt, das bisher für den unbeschrankten Bahnübergang stand.
Neu ist außerdem, dass mobile Halteverbotsschilder den dauerhaft montierten Parkschildern und Markierungen vorgehen, dadurch sollen Unklarheiten im ruhenden Verkehr beseitigt werden. CS
Nachrichten zu diesem Thema auf konsumo.de:
- ADAC: Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg und den Niederlanden
- ADAC: Mautgebühren im Ausland beachten
- Wissen: Bußgelder - Strafen für Verkehrssünder im Ausland
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