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Einweg-Grills schonen den Geldbeutel, aber belasten die Umwelt
Die Wegwerf-Varianten können auch der Gesundheit schaden
(Foto: sxc.hu)
Für das Grillvergnügen im Park oder am Strand scheinen Einweg-Grills die optimale Lösung zu sein. Ihre Vorteile: sie sind klein, leicht und kostengünstig. Inklusive Holzkohle und Grillanzünder sind die Schalen aus Aluminium oft schon für unter zwei Euro pro Stück zu haben. Doch die Wegwerf-Varianten aus dem Baumarkt oder vom Discounter belasten die Umwelt und können bei falscher Handhabung auch der Gesundheit schaden.
FSC-Siegel garantiert ökologisches Brennmaterial
Wer trotzdem zu der Wegwerf-Variante greift, sollte der Umwelt zuliebe darauf achten, dass die mitgelieferte Kohle mit einem FSC-Siegel versehen ist. Diese Kennzeichnung garantiert, dass das Brennmaterial unter Einhaltung sozialer und ökologischer Standards hergestellt wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für empfehlenswerte Kohle liefert das DIN-Prüfzeichen, das für den Verzicht von Pech, Erdöl oder Kunststoff bürgt.
Ungleichmäßige Wärmeverteilung und kurze Brenndauer
Bei den Mini-Grills wird meist neben der Kohle auch der Anzünder mitgeliefert. Doch die zündende Chemie setzt beim Brennvorgang Krebs erregende Stoffe frei, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Deshalb raten die Verbraucherschützer, das Grillgut erst dann auf den Rost zu legen, wenn der Anzünder vollständig verbrannt und die Kohle richtig durchgeglüht ist.
Mit gleichmäßiger Wärmeverteilung und langer Brenndauer können viele Wegwerf-Grills nicht dienen. Doch Fleisch und Fisch sollten vor dem Verzehr ausreichend gegart sein, um eine Gesundheitsgefährdung durch Bakterien zu vermeiden.
Die Nutzung von Einweg-Grills ist oft verboten
Da die Standbeine zu kurz sind, werden die Rasenflächen unter einem Einweg-Rost häufig mit Brandflecken in Mitleidenschaft gezogen. Zudem ist die Brandgefahr hoch, wenn der Grill in freier Natur benutzt und anschließend - womöglich noch glühend - einfach zurückgelassen wird. Deshalb ist das Grillen mit der Einweg-Variante in Parks oder Landschaftsschutzgebieten häufig verboten. CS
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