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Montag, 14.07.2008, 17.13 Uhr

Sonnencreme: Neue Vorgaben für die Kennzeichnung

UVA-Logo weist auf Rundum-Schutz hin

Sonnenbad
Beim Sonnenbad sollte genügend Sonnencreme aufgetragen werden.
(Foto: sxc.hu)

Anlässlich der bevorstehenden Ferienzeit hat die EU-Kommission Verbraucher auf die neue Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln hingewiesen. Neu eingeführt worden sind ein UVA-Logo und das Verbot irreführender Ausdrücke wie "Sunblocker" oder "völliger Schutz".

Neben der traditionellen Angabe des LSF (Lichtschutzfaktors) sollen künftig auf den Verpackungen genormte verbale Bezeichnungen verwendet werden("niedriger", "mittlerer", "hoher" und "sehr hoher" Schutz) .

UVA-Logo: Wirksamer Schutz gegen Hautalterung

Zudem gibt es eine bessere Kennzeichnung des UVA-Schutzes.   Sonnencremes, die das UVA-Logo (die Buchstaben UVA in einem Kreis) tragen, haben einen mit dem UVB-Schutz vergleichbar wirksamen UVA-Schutz. Das ist wichtig, weil der so genannte Lichtschutzfaktor (LSF) nur angibt, wie gut eine Creme gegen UVB-Strahlen schützt. UVB-Strahlung ist verantwortlich für den sogenannten Sonnenbrand, UVA-Strahlung sorgt hingegen für vorzeitige Hautalterung.

Wichtig: Genug Sonnencreme auftragen

Die beste Creme hilft nicht, wenn nicht ausreichend viel davon aufgetragen wird. Die EU empfiehlt daher Verbrauchern, Sonnenschutzmittel in ausreichender Menge aufzutragen. Um den durch den Lichtschutzfaktor angegebenen Schutz zu erreichen, muss eine Menge von 2 mg/cm² aufgetragen werden. Dies entspricht etwa 36 Gramm (6 Teelöffel) Sonnencreme für den Körper eines Erwachsenen. Zurzeit tragen die Verbraucher in der Regel nur etwa die Hälfte dieser Menge auf. Nach dem Schwimmen oder Abtrocknen ist diese Menge erneut aufzutragen, um den Schutz zu erhalten. MH


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