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Sonnencreme: Neue Vorgaben für die Kennzeichnung
UVA-Logo weist auf Rundum-Schutz hin
(Foto: sxc.hu)
Anlässlich der bevorstehenden Ferienzeit hat die EU-Kommission Verbraucher auf die neue Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln hingewiesen. Neu eingeführt worden sind ein UVA-Logo und das Verbot irreführender Ausdrücke wie "Sunblocker" oder "völliger Schutz".
UVA-Logo: Wirksamer Schutz gegen Hautalterung
Zudem gibt es eine bessere Kennzeichnung des UVA-Schutzes. Sonnencremes, die das UVA-Logo (die Buchstaben UVA in einem Kreis) tragen, haben einen mit dem UVB-Schutz vergleichbar wirksamen UVA-Schutz. Das ist wichtig, weil der so genannte Lichtschutzfaktor (LSF) nur angibt, wie gut eine Creme gegen UVB-Strahlen schützt. UVB-Strahlung ist verantwortlich für den sogenannten Sonnenbrand, UVA-Strahlung sorgt hingegen für vorzeitige Hautalterung.
Wichtig: Genug Sonnencreme auftragen
Die beste Creme hilft nicht, wenn nicht ausreichend viel davon aufgetragen wird. Die EU empfiehlt daher Verbrauchern, Sonnenschutzmittel in ausreichender
Menge aufzutragen. Um den durch den Lichtschutzfaktor
angegebenen Schutz zu erreichen, muss eine Menge von 2 mg/cm² aufgetragen
werden. Dies entspricht etwa 36 Gramm (6 Teelöffel) Sonnencreme
für den Körper eines Erwachsenen. Zurzeit tragen die Verbraucher in
der Regel nur etwa die Hälfte dieser Menge auf. Nach dem Schwimmen oder
Abtrocknen ist diese Menge erneut aufzutragen, um den Schutz zu erhalten. MH
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