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Schadstoffe: Neue Höchstwerte für Nitrosamine in Luftballons und Kinderspielzeug
Neue Verordnung soll insbesondere Kinder besser schützen
(Foto: sxc.hu)
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz verschärft die Anforderungen an Luftballons und Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder bis drei Jahren. Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung gelten neue Höchstmengen an Nitrosaminen und Stoffen, die in in Nitrosamine umsetzbar sind. In Tierversuchen lösten diese Stoffe Krebs aus.
Für Luftballons gilt ab sofort
eine Höchstmenge von 0,05 Milligramm N-Nitrosamine je Kilogramm
und für in N-Nitrosamine umsetzbare Stoffe ein Milligramm je
Kilogramm. Ab September 2009 muss ein Warnhinweis auf
Luftballonverpackungen angebracht sein, dass zum Aufblasen der
Ballons eine Luftpumpe verwendet werden sollte. Für Spielzeug
aus Natur- oder Synthesekautschuk gilt, ebenso wie für
Beruhigungs- und Flaschensaugern, dass diese Stoffe nicht nachweisbar
sein dürfen. Bereits hergestellte oder im Handel befindliche
Produkte, die den bisher geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen
noch neun Monate in den Verkehr gebracht und verkauft werden.
"Mit
der neuen Verordnung wird der Schutz der Kinder vor Nitrosaminen
weiter verbessert", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesverbraucherministerium Ursula Heinen. "Deutschland
nimmt damit, neben den Niederländern, eine Vorreiterrolle in der
Europäischen Union ein."
Nitrosamine in
Schnullern besonders gefährlich
Bei der Herstellung
von Luftballons und Spielzeug auf Kautschukbasis können
Nitrosamine und nitrosierbare Amine entstehen. Da diese Stoffe im
Tierversuch als krebserregend erkannt wurden, sollten Kinder und
Erwachsene so wenig wie möglich mit diesen Stoffen in Berührung
kommen.
Für Gegenstände wie Schnuller und
Flaschensauger, die von Säuglingen und Kleinkindern täglich
für längere Zeit in den Mund genommen werden, sind bereits
in der gesamten Europäischen Union strenge Anforderungen
festgelegt worden. Jetzt wird der Schutz der Kinder vor diesen
Stoffen in Deutschland auch auf Luftballons und Spielzeug aus Natur-
oder Synthesekautschuk ausgedehnt. SK
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