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Dienstag, 08.07.2008, 13.45 Uhr

Schadstoffe: Neue Höchstwerte für Nitrosamine in Luftballons und Kinderspielzeug

Neue Verordnung soll insbesondere Kinder besser schützen

Baby mit Schnuller
Krebserregende Nitrosamin sind in Schnullern besonders gefährlich
(Foto: sxc.hu)

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz verschärft die Anforderungen an Luftballons und Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder bis drei Jahren. Mit der Änderung der entsprechenden Verordnung gelten neue Höchstmengen an Nitrosaminen und Stoffen, die in in Nitrosamine umsetzbar sind. In Tierversuchen lösten diese Stoffe Krebs aus.

Für Luftballons gilt ab sofort eine Höchstmenge von 0,05 Milligramm N-Nitrosamine je Kilogramm und für in N-Nitrosamine umsetzbare Stoffe ein Milligramm je Kilogramm. Ab September 2009 muss ein Warnhinweis auf Luftballonverpackungen angebracht sein, dass zum Aufblasen der Ballons eine Luftpumpe verwendet werden sollte. Für Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk gilt, ebenso wie für Beruhigungs- und Flaschensaugern, dass diese Stoffe nicht nachweisbar sein dürfen. Bereits hergestellte oder im Handel befindliche Produkte, die den bisher geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen noch neun Monate in den Verkehr gebracht und verkauft werden.

"Mit der neuen Verordnung wird der Schutz der Kinder vor Nitrosaminen weiter verbessert", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium Ursula Heinen. "Deutschland nimmt damit, neben den Niederländern, eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union ein."

Nitrosamine in Schnullern besonders gefährlich

Bei der Herstellung von Luftballons und Spielzeug auf Kautschukbasis können Nitrosamine und nitrosierbare Amine entstehen. Da diese Stoffe im Tierversuch als krebserregend erkannt wurden, sollten Kinder und Erwachsene so wenig wie möglich mit diesen Stoffen in Berührung kommen.

Für Gegenstände wie Schnuller und Flaschensauger, die von Säuglingen und Kleinkindern täglich für längere Zeit in den Mund genommen werden, sind bereits in der gesamten Europäischen Union strenge Anforderungen festgelegt worden. Jetzt wird der Schutz der Kinder vor diesen Stoffen in Deutschland auch auf Luftballons und Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk ausgedehnt. SK


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