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Katzenklappe kann Versicherungsschutz kosten
Klappe darf Einbruch nicht erleichtern
(Foto: sxc.hu)
Wer an seiner Eingangstür eine Katzenklappe anbringt, sollte die Vorrichtung so planen, dass sie Einbrechern den Einstieg nicht erleichtert. Ansonsten kann es dem Katzenhalter ergehen wie in einem vor dem Amtsgericht Dortmund (AZ: 433 C 10580/07) verhandelten Fall.
Dort konnten die Einbrecher durch eine 80 Zentimeter über dem Boden liegende Katzenklappe greifen und ein Fenster entriegeln, durch das sie dann einsteigen konnten. Dass sie dabei einen Gegenstand benutzen mussten, um die Verriegelung zu lösen, war für den Richter unerheblich. Er sah die Katzenklappe als grob fahrlässig an, sodass die Versicherung nicht zahlen musste. ddp/VW
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