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Samstag, 03.05.2008, 10.40 Uhr

Wissen: Die wichtigsten Fachausdrücke bei Versicherungen

Ein Wegweiser durch den Begriffsdschungel

Versicherung
Das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen ist für Laien kaum verständlich.
(Foto: © Claudia Hautumm/PIXELIO)

Dread-Disease, abstrakte Verweisung, Zession: Wer eine Versicherung abschließen möchte, wird oft mit einer ganzen Reihe von Fachausdrücken konfrontiert, deren Bedeutung für Laien nur schwer zu durchschauen ist. In diesem Artikel erläutert konsumo eine Auswahl der wichtigsten Begriffe.

  • Ausfalldeckung: Eine Ausfalldeckung kann als Zusatzleistung bei einer Haftpflichtversicherung vereinbart werden. In diesem Fall springt die eigene Versicherung bei einem Schaden am eigenen Eigentum ein, der von einem Dritten verursacht wurde. Voraussetzung dafür ist, dass der Verursacher selbst nicht versichert ist und den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.
  • Dread-Disease: Mit einer Dread-Disease-Versicherung können Verbraucher sich gegen bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs absichern. Die Versicherung zahlt, wenn eine versicherte Krankheit diagnostiziert wird. Da aber nicht alle Krankheiten versichert werden können, ist es ratsam, trotzdem zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
  • Erlebensfall: Eine Versicherung, die auf den Erlebensfall abgeschlossen wird, zahlt bei Erreichen eines bestimmten Alters. Ein Beispiel hierfür wäre eine Kapitallebensversicherung. Eine Risikolebenversicherung wird dagegen auf den Todesfall abgeschlossen. Sie zahlt also nur beim Tod des Versicherten.
  • Gesundheitsprüfung: Eine Gesundheitsprüfung wird beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt. Sie dient dem Versicherer zur Berechnung seines Risikos und damit zur Berechnung des Beitrags. Meist besteht sie nur aus einem Fragebogen, den der Versicherte wahrheitsgemäß beantworten muss. Eine ärztliche Untersuchung ist in der Regel nur bei besonders hohen Versicherungssummen erforderlich.
  • Kapitalwahlrecht: Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherte sich anstatt einer monatlichen Rentenzahlung bei Rentenbeginn einmalig eine bestimmte Summe auszahlen lassen. Ob sich das lohnt, hängt von der Lebensdauer des Versicherten ab.
  • Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor dient in der gesetzlichen Rentenversicherung der Berechnung der Rentenhöhe. Bei einer normalen Altersrente hat er den Wert 1. Hat beispielsweise jemand Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, so wird diese mit dem Faktor 0,6667 berechnet. Bei gleicher Beitragsdauer beträgt die die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente also nur zwei Drittel der Höhe der Altersrente.
  • Überschussbeteiligung: Lebensversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherten an den von ihnen erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Dabei müssen die Versicherungsunternehmen 90 Prozent der mit den Beiträgen der Versicherten erwirtschafteten Gewinne an die Versicherungsnehmer ausschütten.
  • Verweisung: Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in den Verträgen manchmal die Rede von der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung oder Verweisbarkeit. In diesem Fall kann vom Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit verlangt werden, einen anderen Beruf auszuüben, der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und durchaus deutlich schlechter bezahlt sein kann. Die Versicherung muss dann nicht zahlen. Verbraucher sollten Versicherungen mit einer solchen Klausel meiden.
  • Zession: Unter einer Zession versteht man die Abtretung der Ansprüche beispielsweise aus einer Lebensversicherung. Dies ist grundsätzlich möglich. Von dieser Möglichkeit wird häufig bei der Aufnahme eines Kredits Gebrauch gemacht. Die Ansprüche aus der Lebensversicherung werden dabei als Sicherheit an den Kreditgeber abgetreten. DR

Zum Thema Versicherungen gibt es auch eine Vielzahl von konsumo-Ratgebern.

In der Rubrik Wissen veröffentlicht konsumo regelmäßig wissenswerte Informationen für Konsumenten. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Artikel mit nützlichen Tipps und Ratgebern für Verbraucher.


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