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Mittwoch, 30.04.2008, 14.50 Uhr

Führerschein: Kosten nicht von der Steuer absetzbar

Berufliche Gründe für den Erwerb ändern daran nichts

Parkende Autos
Die Kosten für den Führerschein lassen sich nicht von der Steuer absetzen.
(Foto: sxc.hu)

Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins sind steuerlich nicht absetzbar, auch wenn berufliche Gründe mit eine Rolle spielen, den Führerschein zu machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Begründung: Es handele sich bei den Kosten um gemischte Kosten, die teilweise privat und teilweise beruflich veranlasst seien.

Die Aufteilung gemischter Aufwendungen in als Werbungskosten abziehbare und privat veranlasste Aufwendungen setze aber voraus, dass die Kosten eindeutig abgrenzbar seien, urteilten die Bundesrichter.

Beruflicher und privater Nutzen nicht trennbar

Diese Aufteilung müsse objektiv und leicht nachprüfbar sein, was bei den Kosten für den Führerschein eben nicht der Fall ist, denn niemand könne die "beruflichen" Fahrstunden von den privaten abgrenzen. Und ein Führerschein werde immer neben der möglicherweise beruflichen Nutzung vor allem im großem Umfang privat genutzt. ddp/MH

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