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Führerschein: Kosten nicht von der Steuer absetzbar
Berufliche Gründe für den Erwerb ändern daran nichts
(Foto: sxc.hu)
Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins sind steuerlich nicht absetzbar, auch wenn berufliche Gründe mit eine Rolle spielen, den Führerschein zu machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Begründung: Es handele sich bei den Kosten um gemischte Kosten, die teilweise privat und teilweise beruflich veranlasst seien.
Beruflicher und privater Nutzen nicht trennbar
Diese Aufteilung müsse objektiv und leicht nachprüfbar sein, was bei den Kosten für den Führerschein eben nicht der Fall ist, denn niemand könne die "beruflichen" Fahrstunden von den privaten abgrenzen. Und ein Führerschein werde immer neben der möglicherweise beruflichen Nutzung vor allem im großem Umfang privat genutzt. ddp/MH
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