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Unfallversicherung: Unfälle unverzüglich melden
Verlust des Versicherungsschutzes droht
(Foto: sxc.hu)
Wer einen Unfall zu spät seiner Unfallversicherung meldet, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, in dem ein Versicherter seine Versicherung mit elf Monaten Verspätung von seinem Unfall in Kenntnis setzte. Als Grund dafür gab der Betroffene an, er habe sich zunächst über die Unfallfolgen und damit verbundene Schadensersatzansprüche klar werden müssen.
Der Mann, der bei dem Unfall schwer
verletzt worden war, hatte nach fünf Monaten noch mit den Folgen des
Unfalls zu kämpfen. Die Richter gaben hingegen der Argumentation
der Versicherung Recht, dass sich für diese der Unfallhergang
nach einem so langen Zeitraum kaum noch rekonstruieren ließe.
Daher sei jeder Versicherte dazu verpflichtet, einen Schaden
unverzüglich zu melden und müsse anderenfalls den Verlust
des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen. (Az. 20 U 167/07) DR
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