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Dienstag, 15.04.2008, 08.52 Uhr

Unfallversicherung: Unfälle unverzüglich melden

Verlust des Versicherungsschutzes droht

Unfall
Wer Unfälle zu spät seiner Versicherung meldet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
(Foto: sxc.hu)

Wer einen Unfall zu spät seiner Unfallversicherung meldet, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, in dem ein Versicherter seine Versicherung mit elf Monaten Verspätung von seinem Unfall in Kenntnis setzte. Als Grund dafür gab der Betroffene an, er habe sich zunächst über die Unfallfolgen und damit verbundene Schadensersatzansprüche klar werden müssen.

Der Mann, der bei dem Unfall schwer verletzt worden war, hatte nach fünf Monaten noch mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen. Die Richter gaben hingegen der Argumentation der Versicherung Recht, dass sich für diese der Unfallhergang nach einem so langen Zeitraum kaum noch rekonstruieren ließe. Daher sei jeder Versicherte dazu verpflichtet, einen Schaden unverzüglich zu melden und müsse anderenfalls den Verlust des Versicherungsschutzes in Kauf nehmen. (Az. 20 U 167/07) DR

Mehr Informationen zum Thema finden sie im konsumo-Ratgeber Unfallversicherung.

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