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Dienstag, 01.04.2008, 15.05 Uhr

Diebstahl: Versicherung muss bei KfZ-Schein im Auto nicht zahlen

KfZ-Schein nicht im Handschuhfach lassen

Ein Spielzeugauto auf vielen Geldmünzen
Lässt der Besitzer die KfZ-Papiere dauerhaft im Handschuhfach liegen, muss die Versicherung im Falle eines Diebstahls nicht zahlen.
(Foto: © Stephanie Hofschlaeger/PIXELIO )

Auch mit Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht ständig im Auto aufbewahren. Darauf machen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam. Befinde sich der Schein dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs, müsse die Versicherung bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz zahlen.

Eine bittere Erfahrung hat ein Geschäftsführer vor dem Oberlandesgericht Celle gemacht, der den Kfz-Schein seines Firmenwagens von Anfang an zusammen mit der Servicemappe im Fahrzeug deponiert hatte. Das Gericht habe ihn zur Rückzahlung von rund 11 000 Euro verurteilt, die die Assekuranz auf die Diebstahlsanzeige hin unter Vorbehalt gezahlt hatte.

Grob fahrlässig

Das Deponieren des Fahrzeugscheins im Auto sei grob fahrlässig und trotz Alarmanlage und Wegfahrsperre nicht zu entschuldigen, meinten die Richter und machten zudem einen deutlichen Unterschied zwischen gelegentlichem, kurzfristigem oder einmaligem "Liegenlassen" und genereller, dauerhafter Verwahrung der Papiere. Letzteres wertete das Gericht als erhebliche Gefahrerhöhung, die eine Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung begründet hätte. Tatsächlich aber sei die Versicherung in dem konkreten Fall über die Verwahrung des Kfz-Scheins erst in der Schadensmeldung informiert worden. ddp/VW

Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Kasko-Versicherung.

 

 

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