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Dienstag, 01.04.2008, 09.27 Uhr

Wissen: Schadstoffhaltige Altlampen richtig entsorgen

Energiesparlampen gehören nicht in die Mülltonne

Eine Energiesparlampe
Viele Lampen enthalten giftiges Quecksilber und gehören nicht in die Restmülltonne.
(Foto: sxc.hu)

Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren haben eines gemeinsam: Diese so genannten Gasentladungslampen enthalten giftiges Quecksilber, in der Regel zwischen drei und fünf Milligramm. Ältere Leuchtstoffröhren beherbergen sogar die drei- bis fünffache Menge des Umweltgifts. Haben schadstoffhaltige Lampen ausgedient, gehören sie auf keinen Fall in die Mülltonne.

"Seit zwei Jahren müssen Kommunen Sammelstellen bereithalten, bei denen Elektro-Altgeräte, dazu zählen auch Gasentladungslampen, kostenlos abgegeben werden können", informiert die Verbraucherzentrale NRW. Denn nur bei einer sachgerechten Entsorgung gelangt das giftige Schwermetall nicht unkontrolliert in die Umwelt. Die anderen Bestandteile der Lampen, wie Glas, Metall und Leuchtstoff, können auf diesem Weg auch richtig recycelt werden.

Großer Aufwand

"Was nach einem geregelten Umgang mit Elektroschrott klingt, ist in der Praxis jedoch für Verbraucher oft mit viel Aufwand und Verwirrung verbunden", kritisiert die Verbraucherzentrale NRW: "Denn Kommunen sind nur verpflichtet, lediglich eine Sammelstelle zu unterhalten. Und Händler müssen Altlampen bislang überhaupt nicht zurücknehmen." Um Verbrauchern weite Wege und größere Umstände zu ersparen, helfen einige Tipps bei der korrekten Rückgabe.

Rückgabe- und Rücknahmepflichten

Schadstoffhaltige Altlampen dürfen nicht in die Restmülltonne gelangen. Verbraucher können ausgediente Geräte bei kommunalen Sammelstellen oder teilweise auch bei einem mobilen Schadstoffmobil abgeben. Die ausrangierten Lampen müssen die Hersteller anschließend auf eigene Kosten abholen, recyceln bzw. sachgerecht entsorgen.

Kosten

Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist kostenlos. Allerdings sind die Kosten für Annahme und Vorsortierung pauschal in den Abfallgebühren enthalten. Für einen zusätzlichen mobilen Sammelservice von Schadstoffen berechnen Städte und Kreise meist eine feste Gebühr.

Kulanz des Handels

Einige Händler bieten freiwillig eine kostenlose Rücknahme an. Kunden sollten sich deshalb beim Kauf von Lampen erkundigen, ob sie die Ware nach Gebrauch zurückgeben können.

Wirrwarr bei den Produkten

Schadstoffhaltige Lampen, aber auch Elektro- und elektronische Geräte müssen seit zwei Jahren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Für Kunden ein klarer Hinweis, dass die Entsorgung über die Mülltonne verboten ist. Doch auch undeklarierte, ältere Ware darf nicht mehr bedenkenlos weggeworfen werden. Allerdings können alle anderen Lampen, ganz gleich ob Strahler, Glüh- oder Halogenlampen - und Leuchten, von der Wohnzimmerleuchte bis hin zu Weihnachtslichterketten weiterhin ungehindert in die Restmülltonne wandern.

Rückgabe besser in größeren Mengen

Verbraucher, die Altlampen und Elektrogeräte sachgerecht entsorgen wollen, sollten sich bei der örtlichen Abfallberatung nach den lokalen Rücknahmestellen und Öffnungszeiten erkundigen. Die Rückgabe von einzelnen Leuchtmitteln ist jedoch weder zeitlich noch ökologisch sinnvoll. Der geringste Aufwand fällt an, wenn ausgemusterte Lichtspender und Geräte zu Hause an einem sicheren Ort gesammelt und in einem Schwung zur Sammelstelle gebracht werden. VW

Weitere Informationen über Energiesparlampen erhalten Sie in unserem Kauf-Ratgeber.


Weitere Informationen unter:


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