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Ikea Haus: Stiftung Warentest benennt viele Mängel
Bauvertrag enthählt für Kunden nachteilige Regelungen
(Foto: ©hlhering/PIXELIO)
Ikea bietet nicht nur Einrichtungen an, sondern mittlerweile auch ganze Häuser. Die ersten sogenannten BoKlok-Reihenhäuser stehen in Wiesbaden, Offenbach und Hofheim zum Verkauf. Die Stiftung Warentest hat sich die Schwedenhäuser genauer angesehen und kritisieren unwirksame Vertragsklauseln sowie Knebelverträge, etwa für die Strom- und Gasversorgung.
Kein Zweifel, günstig scheinen die Ikea-Häuser ja zu sein: Das größere Heim mit 102 Quadratmetern Fläche kostet 268.500 Euro einschließlich Grundstück, das kleinere mit 84 Quadratmetern 198.500 Euro. Im Preis nicht enthalten sind allerdings Malerarbeiten und Fußbodenbeläge. Beide Häuser haben keinen Keller. Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer summieren sich bei dem kleinen Reihenhaus auf fast 11.000 Euro.
Unwirksame Regelungen
Der recht geringe Preis für ein Eigenheim sollte Verbraucher aber nicht blenden, sagt die Stiftung Warentest. Denn etliche Klauseln im Kaufvertrag sollen den Kunden gravierend benachteiligen. So behalte sich die Baufirma Bien-Zenker Änderungen an den Bauleistungen, den Bauplänen und der Baubeschreibung vor – ohne dafür triftige Gründe zu nennen. Die im Vertragswerk genannten Änderungsgründe sind laut Stiftung Warentest unwirksam.
Fertigungstermin nicht garantiert
Auf der anderen Seite wird der Kunde in die Pflicht genommen: So müsse der Kunde die vollständige Schlussrate zahlen, auch wenn noch Restarbeiten ausstehen. Die Haftung der Firma für Baumängel wird unzulässigerweise eingeschränkt. Ein Fertigungstermin garantiere die Firma nicht.
Von erhöhtem Schallschutz für die Trennwände zwischen den Häusern ist in der Werbebroschüre die Rede, bei der Baubeschreibung aber nicht mehr. Die Außenwände sind so beschaffen, dass keine Schrauben oder Nägel in die Wände eingeschlagen werden dürfen und auch keine zusätzlichen Steckdosen installiert werden können.
Knebelvertrag für Strom- und Gas
Strom- und Heizwärme muss der Käufer vom Contractor evb mbH beziehen - und das 15 Jahre lang. Solange darf der Bewohner nicht zu einem günstigeren Energieversorger wechseln. Doch evb verlange deutlich höhere Energie-Preise als andere Strom- und Gasanbieter in der Region, so Stiftung Warentest, die den Bauvertrag für das Ikea-Reihenhaus in Wiesbaden-Auringen mit Experten der Verbraucherzentralen Bremen und Rheinland-Pfalz geprüft hat. MB
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