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Montag, 08.02.2010, 13.58 Uhr

Private Unfallversicherung: Versicherte verhalten sich im Schadensfall oft falsch

Ansprüche rechtzeitig und formal korrekt geltend machen

Gipsarm
Verletzungen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen, müssen der Versicherung ärztlich bestätigt werden.
(Foto: ©sxc.hu)

In diesem Winter ist es aufgrund der verreisten Straßen und Gehwege zu einer Vielzahl von Stürzen und Unfällen gekommen. Was aber, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, die zu einer Beeinträchtigung des weiteren Lebens führen können? Für solche Fälle lohnt es sich vorzusorgen und eine private Unfallversicherung abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt nützliche Hinweise, wie Versicherte im Schadensfall auch tatsächlich die entsprechenden Leistungen ihrer Versicherung abrufen können.

Zahlreiche Verbraucher sind häufig nur unzureichend über die möglcen Leistungen ihrer Unfallversicherung informiert. Auch wie man sich im Schadenfall verhalten soll und welche Informationen man wann an die Versicherung weitergibt, ist nach Ansicht von Andrea Heyerder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, häufig unbekannt. Dies könne dazu führen, dass Versicherte zu geringe Leistungen erhalten oder schlimmstenfalls sogar leer ausgehen.

 

Unterstützung nur bei bleibenden Schäden

 

Grundvoraussetzung für eine Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen ist der Nachweis einer bleibenden körperlichen Schädigung des Versicherten. Wenn aber zum Beispiel ein Knochenbruch ohne Folgeschäden ausheile, bestehe kein Anspruch auf Geldleistungen, so die Versicherungsexpertin. Ein Problem sei dabei häufig, dass im vorhinein nicht unbedingt abzusehen ist, ob ein bleibender Schaden entsteht. Daher sei es vor allem wichtig, zu wissen, wie man sicherstellt, dass Ansprüche nicht verloren gehen.

 

Ansprüche müssen frühzeitig gesichert werden

 

Grundsätzlich verlangen die Versicherer von dem Geschädigten, dass es innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall seine Ansprüche auf eine Invaliditätsentschädigung gelten macht. Doch dazu genügt es laut den Experten der Verbraucherzentrale nicht, den Unfall nach dem Ereignis einfach nur zu melden. Zusätzlich muss auch die Information übermittelt werden, dass ein dauerhafter Schaden zurückbleiben wird. Dies sollte auch durch die Aussage eines Arztes untermauert werden.

 

Die Höhe der finanziellen Zahlung ergibt sich dann aus dem Grad der Beeinträchtigung. Je nachdem, welchen Tarif der Versicherte angeschlossen hat, wird dann errechnet, wie viel Prozent der Versicherungssumme tatsächlich ausgezahlt wird. Daher rät die Verbraucherzentrale dazu, im Vorhinein eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren, zumindest sollten demnach 100.000 Euro nicht unterschritten werden.

 

Die Verbraucherzentralen bieten sowohl beim Abschluss eines Versicherungsvertrages als auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen ihre Beratung an. SMI

 

Kauf-Ratgeber zu diesem Thema auf konsumo.de:

 

 

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