Die bei einer Direktversicherung erfolgte Auszahlung hat gesetzlich einen Beitrag an die Krankenkasse zur Folge, der über 120 Monate verteilt festgelegt wird. Diese einmalige Kapitalabfindung lässt meiner Meinung nach zu diesem Zeitpunkt auch nur einmalig einen festen Kassenbeitrag zu und nicht, wie jetzt geschehen, eine Erhöhung des monatlichen Beitrages auf grund der nun erhöhten Beitragbemessungsgrenze. Wie kann ich mich wehren?? Gruß C. Meintzschel