Es geht darum das Wohneigentum von den Eltern auf den Sohn notariell beglaubigt zu überschreiben und auf welche Weise sich die Notarkosten berechnen. Sind es die üblichen 2-3%, die bei einem Wohnungsankauf und der Grundbucheintragung anfallen?
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Saby
hat im Forum "Eigentumswohnung" im März die meisten Punkte gesammelt. 1 Beitrag, der 0 Mal als hilfreich bewertet wurde
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Forum Eigentumswohnung
Welche Notarkosten fallen an bei der einfachen Besitzübertragung von Eltern auf das KiInd?
heilers
schrieb Beitrag Nr. 1 am 08.02.2010 um 17.57 Uhr
schrieb Beitrag Nr. 1 am 08.02.2010 um 17.57 Uhr
Susi.47
schrieb Beitrag Nr. 2 am 09.02.2010 um 16.00 Uhr
schrieb Beitrag Nr. 2 am 09.02.2010 um 16.00 Uhr
So weit ich weiß, liegen die Notarkosten bei einer Übertragung nicht höher als bei zwei Prozent. Zur Sicherheit sollten Sie aber beim Notar nachfragen - diese Auskunft bekommen Sie gewiss auch ohne dafür zu zahlen.
Achtung: Wenn es sich um eine Schenkung handelt, verlangt das Finanzamt meines Wissens auch noch Schenkungssteuer. Wird die Wohnung verkauft, fällt dagegen Grunderwerbssteuer an.
Viele Grüße....
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