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Haftpflicht Schadensanzeige: was bedeutet "vermeidbarer Fehler" etc.?
schrieb Beitrag Nr. 2 am 03.02.2010 um 14.46 Uhr
Versichunergsformulare sind in der Tat eine schwierige Sache. Ich habe dabei einen großen Vorteil: mein Schwiegervater ist Versicherungskaufmann, den frage ich immer bevor ich das Formular ausfülle. Also, wenn du jemanden kennst, auf alle Fälle nachfragen...
Soweit ich das weiß, ist es bei Haftpflichtfällen immer gut, wenn man sich zumindest ein bißchen duselig angestellt hat. So müssen Erziehungsberechtigte ihr Aufsichtpflicht 'etwas' vernachklässigt haben, damit die Haftpflicht einspringt. Wichtig ist, dass das Ganze nicht vorsätzlich geschehen ist.
Der Schaden war in diesem Fall nicht unbedingt vermeidbar. Ähnliche Fragen können übrigens auch dazu dienen, einen in Widersprüch zu verwickeln. Bei einer Mitschuld ist natürlich zu überlegen, ob die nicht auf Seiten deines Mannes liegt. Aber da muss man die spezielle Situation berücksichtigen. Die Sache mit der Aufsichtspflicht bezieht sich wahrscheinlich wirklich auf Kinder - sind halt Standardfromulare, die möglichst alles abdecken sollen.
Mein Tipp: erstmal bei der Wahrheit bleiben und im Zweifel einfach Rücksprache mit der Versicherung halten. Du kannst dir ja einen vergleichbaren Fall ausdenken und unter anderem Namen anrufen.

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