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Forum Haftpflichtversicherung

Haftpflicht Schadensanzeige: was bedeutet "vermeidbarer Fehler" etc.?

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Gast schrieb Beitrag Nr. 1 am 03.02.2010 um 13.28 Uhr
Hallo, regelmäßig kommt unsere Pflegehilfe (ganz offiziell, über einen Pflegedienst) zu uns und hilft bei Pflege meines Mannes und im Haushalt. Nun ist folgendes passiert: sie wollte Kleidung holen, die auf dem Bett lag. Was sie nicht sehen konnte, war, dass mein Mann sein Laptop oben drauf gelegt hatte (zur Erklärung: mein Mann ist querschnittgelähmt, er hat keine Handfunktion, deswegen lässt er den PC immer mal da, wo er drankommt, in diesem Fall auf dem Bett.) Sehen konnte sie das nicht, weil da drauf auch noch mehr Zeug lag, unter anderem eine Decke... nun ja. Sie hat an der Hose gezogen, dabei ist der Laptop runtergeknallt und spinnt seitdem. Verwirrend finde ich folgende Fragen in der Schadenanzeige: 1. Hat die Verursacherin einen vermeidbaren Fehler begangen? Meiner Meinung nach nicht, sonst wär's ja vorsätzlich, oder? 2. Hätte die Verursacherin den Schaden verhindern können? Hä? Nein, denke ich, wo ist der Unterschied zur vorigen Frage? 3. Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor? *NEIN* Verstehe ich gar nicht. Bezieht sich das darauf, wenn Kinder was anstellen? 4. Welche Person trifft ein Mitverschulden? Keinen, denn sie hat allein an der Hose gezogen...??? Ich möchte einfach nicht durch nicht- Verstehen was Falsches ankreuzen. Danke für die Hilfe.
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Biene Fortgeschrittener schrieb Beitrag Nr. 2 am 03.02.2010 um 14.46 Uhr

Versichunergsformulare sind in der Tat eine schwierige Sache. Ich habe dabei einen großen Vorteil: mein Schwiegervater ist Versicherungskaufmann, den frage ich immer bevor ich das Formular ausfülle. Also, wenn du jemanden kennst, auf alle Fälle nachfragen...

Soweit ich das weiß, ist es bei Haftpflichtfällen immer gut, wenn man sich zumindest ein bißchen duselig angestellt hat. So müssen Erziehungsberechtigte ihr Aufsichtpflicht 'etwas' vernachklässigt haben, damit die Haftpflicht einspringt. Wichtig ist, dass das Ganze nicht vorsätzlich geschehen ist.

Der Schaden war in diesem Fall nicht unbedingt vermeidbar. Ähnliche Fragen können übrigens auch dazu dienen, einen in Widersprüch zu verwickeln. Bei einer Mitschuld ist natürlich zu überlegen, ob die nicht auf Seiten deines Mannes liegt. Aber da muss man die spezielle Situation berücksichtigen. Die Sache mit der Aufsichtspflicht bezieht sich wahrscheinlich wirklich auf Kinder - sind halt Standardfromulare, die möglichst alles abdecken sollen.

Mein Tipp: erstmal bei der Wahrheit bleiben und im Zweifel einfach Rücksprache mit der Versicherung halten. Du kannst dir ja einen vergleichbaren Fall ausdenken und unter anderem Namen anrufen.

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